Thüringen gibt seinen weiterführenden Schulen einen landesweit einheitlichen Rahmen für den privaten Gebrauch von Smartphones, Tablets und Smartwatches vor. Die konkrete Ausgestaltung soll in den jeweiligen Haus- oder Nutzungsordnungen erfolgen, teilte das Bildungsministerium mit. Entscheidendes Kriterium ist dabei das Alter der Schüler.
Bildungsminister Christian Tischner (CDU) begründete die Differenzierung mit dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Jahrgänge: „Ein Zwölfjähriger braucht andere Regeln als eine Abiturientin.“ Bis zur neunten Klasse stehe der Schutz im Vordergrund, danach wachse mit dem Alter auch die Eigenverantwortung. Für den Unterricht gelte jedoch ausnahmslos: „Im Unterricht gehört die Aufmerksamkeit dem Lernen und nicht dem Display.“
Grundsätzlich bleibt die private Nutzung an den Schulen untersagt. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Schule sie ausdrücklich zulässt oder Lehrkräfte die Geräte aktiv in den Unterricht einbinden. In den Nutzungsordnungen soll auch festgelegt werden, welche Folgen Verstöße gegen die Regeln haben.
Umsetzung ab Schuljahr 2027/28
Nach einem Bericht des MDR sollen sich die Schulen im laufenden Schuljahr mit der konkreten Umsetzung der Vorgaben befassen. Wirksam werden die Regelungen demnach ab dem Schuljahr 2027/28.
An Grundschulen sowie an Gemeinschafts- und Förderschulen mit Primarstufe gelten bereits striktere Vorgaben: Dort ist die private Nutzung der Geräte auch während der Pausen und im Hort untersagt.
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