Schulprojekt

Thüringen weitet „Verfassungsviertelstunde“ auf 68 Schulen aus

Die Verfassungsviertelstunde wurde Anfang des Jahres an 22 Pilotschulen im Freistaat eingeführt. Jetzt wird das Format ausgeweitet. Was steckt hinter dem Schulprojekt?

2 Min
Die Verfassungsviertelstunde wird an immer mehr Thüringer Schulen erprobt.

Die Verfassungsviertelstunde wird an immer mehr Thüringer Schulen erprobt.

© Marijan Murat/dpa

Die Verfassungsviertelstunde an Thüringer Schulen ist ausgeweitet worden. Im Freistaat beteiligen sich seit diesem Herbst 68 Schulen an der sogenannten Verfassungsviertelstunde. Damit endet die vorangegangene Pilotphase, an der 22 Bildungseinrichtungen beteiligt waren, wie das Landesbildungsministerium in Erfurt mitteilte. Ab dem Schuljahr 2027/2028 soll das Format an allen Schulen des Freistaats verpflichtend eingeführt werden.

Ziel der Initiative ist es, Schüler regelmäßig mit den im Grundgesetz verankerten Werten und demokratischen Grundprinzipien zu konfrontieren. Nach Angaben des Ministeriums soll dabei nicht nur Wissen über die Verfassung vermittelt werden. Die Jugendlichen sollen auch lernen, unterschiedliche Standpunkte nachzuvollziehen, Informationen kritisch zu prüfen und respektvoll miteinander zu diskutieren. Politische Bildung werde dadurch über den Fachunterricht hinaus zu einem festen Bestandteil des Schulalltags.

Thüringens Bildungsminister Christian Tischner (CDU) erklärte, Demokratie sei keine Selbstverständlichkeit. „Junge Menschen müssen verstehen, welche Rechte und Freiheiten unsere Verfassung schützt und warum sie für unser Zusammenleben so wichtig sind“, sagte Tischner. Die Verfassungsviertelstunde schaffe hierfür einen festen Raum im Schulalltag, so der Minister.

Schulen sollen Format selbst ausgestalten

Wie die einzelnen Schulen das Format konkret ausgestalten, bleibt ihnen überlassen. Lehrkräfte, die das Programm umsetzen, müssen zuvor eine 60-stündige Qualifizierung inklusive praktischer Erprobung absolvieren.

Inhaltlich orientiert sich die Verfassungsviertelstunde am Beutelsbacher Konsens. Dieser Grundsatzkatalog aus der politischen Bildung legt unter anderem fest, dass Schüler nicht im Sinne einer bestimmten politischen Position überwältigt oder einseitig beeinflusst werden dürfen.

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Einsatz von Verfassungs-Coaches noch unklar

Auf eine Anfrage der OAZ bezüglich einer Zusammenarbeit der Universität Jena und der Landesregierung Thüringen zum Einsatz sogenannter Verfassungs-Coaches an den Schulen im Freistaat verwies die Universität Jena darauf, dass hierzu noch keine Details genannt werden. Man werde zu gegebener Zeit gemeinsam mit dem Ministerium ausführlich darüber informieren.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) beantwortete eine Anfrage der OAZ in Bezug auf den Einsatz von Verfassungs-Coaches an den Schulen ebenfalls mit dem Hinweis, dass man zu dem Thema umfangreich gesondert kommunizieren werde.

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