Justiz

Thüringer Landesregierung verklagt AfD-Fraktion wegen Falschbehauptungen

Die AfD-Fraktion hat laut der Thüringer Landesregierung nachweislich falsche Behauptungen in ihrer Fraktionszeitschrift verbreitet. Nun zieht die Landesregierung vor Gericht.

Katharina Thümler Team News epd/kthm
2 Min
Thüringen: Das Verwaltungsgericht Weimar muss die Behauptungen der AfD-Fraktion prüfen.

Thüringen: Das Verwaltungsgericht Weimar muss die Behauptungen der AfD-Fraktion prüfen.

© Martin Schutt/dpa

Die Thüringer Landesregierung wirft der AfD-Landtagsfraktion eine Reihe falscher Aussagen vor und hat beim Verwaltungsgericht Weimar Klage eingereicht. Anlass seien die Behauptungen, die in der Mai-Ausgabe der AfD-Fraktionszeitung zur Umsetzung des 100-Tage-Programms der Landesregierung aufgestellt worden seien, teilte die Staatskanzlei mit. Eine zuvor von der Landesregierung übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung habe die AfD-Fraktion nicht unterzeichnet.

Der Chef der Thüringer Staatskanzlei, Stefan Gruhner (CDU), sagte, die Klage habe zum Ziel, ein klares Zeichen für die Bedeutung von Wahrheit und Verantwortung in der politischen Debatte zu setzen. Es sei nicht hinnehmbar, dass durch bewusst falsche Tatsachenbehauptungen das Vertrauen in staatliches Handeln untergraben werde. Die Aussagen der AfD seien objektiv widerlegbar und keine Meinungsäußerungen. „Wer die Wahrheit verdreht, schadet nicht nur der politischen Kultur, sondern auch dem gesellschaftlichen Klima in unserem Land“, sagte Gruhner.

Klage wegen Behauptungen in AfD-Fraktionszeitung

In ihrer Fraktionszeitung hatte die AfD-Fraktion etwa behauptet, dass die Landesregierung, anders als angekündigt, weder die Familienapp eingeführt, noch eine Kommission zur Sicherheit im Alter oder den Pakt für „Wachstum und Arbeitsplätze“ eingesetzt habe. Laut Thüringer Staatskanzlei seien alle Vorhaben bis Anfang April realisiert worden.

Die Zeitung der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag „Blauer Mut“ erscheint bis zu dreimal jährlich mit einer Auflage von 650.000 Stück. Sie wird an Thüringer Haushalte verteilt und ist online abrufbar.

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