Die Verteidigung des wegen der Todesfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt verurteilten Mannes hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Nun muss der Bundesgerichtshof den Fall auf mögliche Rechtsfehler prüfen.
Das Landgericht hatte den 51-jährigen Angeklagten am 26. Juni unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen schuldig gesprochen. Es verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen.
Sechs Menschen starben bei der Tat
Der aus Saudi-Arabien stammende Mann, der bis zur Tat als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, war am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge kamen ums Leben, Hunderte Menschen wurden verletzt.
Gericht sah „große Gefährlichkeit“
Die Richter bescheinigten dem Angeklagten in ihrer Urteilsbegründung eine „große Gefährlichkeit“. „Der Angeklagte hat während des Tatgeschehens kein Mitgefühl empfunden für andere Personen“, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg. Seine Empathiefähigkeit könne er quasi ein- und ausschalten.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Zweifel an seiner Schuldfähigkeit ergaben sich im Prozess nicht. (mit dpa)
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