Gewalttat

Tödlicher Messerangriff in Bad Kleinen: Täter kommt dauerhaft in die Psychiatrie

Nach dem tödlichen Angriff auf einen Imbissmitarbeiter kommt der Täter dauerhaft in eine psychiatrische Klinik. Der Mann gilt als nicht schuldfähig.

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In Bad Kleinen ist es im vergangenen Jahr zu einem tödlichen Messerangriff gekommen.

In Bad Kleinen ist es im vergangenen Jahr zu einem tödlichen Messerangriff gekommen.

© Ulrich Perrey/dpa

Das Landgericht Schwerin hat am Freitag beschlossen, den 37-jährigen Angreifer von Bad Kleinen (Landkreis Nordwestmecklenburg) dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Zwar sieht das Gericht die Tat als erwiesen an, doch aufgrund einer psychischen Erkrankung des Mannes kommt eine reguläre Haftstrafe nicht in Betracht.

Der Beschuldigte soll so lange in der Klinik bleiben, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Nach Einschätzung des Gerichts kann der Mann für die Tat strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden.

Die Tat ereignete sich im November 2025 in einem Imbiss in Bad Kleinen. Der damals 37-Jährige soll unvermittelt mehrfach mit einem Messer auf den 31-jährigen Mitarbeiter eingestochen haben. Als das Opfer versuchte, nach draußen zu flüchten, folgte ihm der Angreifer und attackierte ihn erneut. Der 31-Jährige erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. Den Notruf setzte nach den vorliegenden Angaben der Beschuldigte selbst ab. Die Polizei nahm ihn kurz darauf in der Nähe des Imbisses fest.

Spurensuche mit Metalldetektoren

Noch am Abend der Tat waren zahlreiche Polizeibeamte im Einsatz. Vor dem Imbiss wurde ein Zelt zur Spurensicherung errichtet, mit Metalldetektoren suchten die Ermittler nach der Tatwaffe. Die angrenzende Hauptverkehrsstraße war zeitweise gesperrt.

Bereits kurz nach dem Angriff hatte die Staatsanwaltschaft auf eine mögliche psychische Erkrankung des 37-Jährigen hingewiesen. Nach damaligen Angaben der Behörde habe sich der Mann zum Tatzeitpunkt möglicherweise in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit befunden. Diese Einschätzung bestätigte sich nun im Verfahren vor dem Landgericht Schwerin.

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