USA

Nach Trump-Bann: CNN, Politico und MS NOW verklagen das Weiße Haus

Reportern von CNN, Politico und MS NOW wurden ihre Presseausweise entzogen. Die drei Medien klagen nun gemeinsam gegen die Trump-Regierung und berufen sich auf die Pressefreiheit.

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MS-NOW-Korrespondentin Akayla Gardner berichtet vor dem Weißen Haus in Washington. Zuvor war ihr der Zugang zum Gelände verweigert worden.

MS-NOW-Korrespondentin Akayla Gardner berichtet vor dem Weißen Haus in Washington. Zuvor war ihr der Zugang zum Gelände verweigert worden.

© Andrew Leyden/imago

CNN, Politico und der Nachrichtensender MS NOW ziehen wegen ihres Ausschlusses aus dem Weißen Haus vor Gericht. Die drei Medien haben am Montag eine Klage gegen die Regierung von US-Präsident Donald Trump auf den Weg gebracht und verlangen, den Zugang ihrer Journalisten zum Weißen Haus wiederherzustellen. Reuters zufolge wird der Fall vor dem Bundesgericht für den District of Columbia geführt. Eine Eilanhörung könnte nach Angaben von CNN noch in dieser Woche stattfinden.

Die Medien berufen sich auf den Ersten Verfassungszusatz der USA, der unter anderem die Pressefreiheit schützt. Nach ihrer Darstellung entzog das Weiße Haus den Journalisten „ohne Vorwarnung oder Verfahren“ ihre Akkreditierungen, weil die Regierung mit ihrer Berichterstattung nicht einverstanden gewesen sei. Die Regierung dürfe nicht darüber entscheiden, was Medien berichten oder veröffentlichen, erklärten CNN, Politico und MS NOW gemeinsam.

Vom Weißen Haus lag zunächst keine Stellungnahme zur Klage vor.

Presseausweise wurden deaktiviert und eingezogen

Trump hatte am Freitag auf seiner Plattform Truth Social angekündigt, CNN, Politico und MS NOW den Zugang zum Weißen Haus zu verwehren. Er warf den drei Medien vor, „Fake News“ sowie erfundene und falsche Berichte über ihn und seine Regierung zu verbreiten. Belege für konkrete Falschmeldungen nannte er in seiner Ankündigung nicht. Zugleich deutete Trump an, weitere Medien könnten folgen.

Am Samstag wurde das Verbot umgesetzt. CNN-Reporterin Betsy Klein und MS-NOW-Reporterin Akayla Gardner wurden nach Angaben ihrer Sender am Eingang zum Weißen Haus abgewiesen, ihre Akkreditierungen waren deaktiviert worden. Auch Politico-Reporterin Cheyenne Haslett erhielt keinen Zutritt. Ihr Presseausweis wurde nach Angaben des Mediums eingezogen.

Trump nannte anschließend die New York Times und die Washington Post als weitere Beispiele für Medien, deren Berichterstattung er als „Fake News“ bezeichnet. Einen Ausschluss der beiden Zeitungen kündigte er dabei jedoch nicht ausdrücklich an.

Medien wollen Zugang per Gerichtsbeschluss zurück

Mit ihrer Klage wollen CNN, Politico und MS NOW erreichen, dass ihre Journalisten ihre dauerhaften Presseausweise zurückerhalten und wieder Zugang zum Gelände des Weißen Hauses bekommen. Nach Berichten des Wall Street Journal richtet sich der Antrag auch auf eine vorläufige gerichtliche Anordnung, um das Verbot zunächst außer Kraft zu setzen.

Die White House Correspondents’ Association stellte sich hinter die drei Medien. Ihre Präsidentin Jacqui Heinrich erklärte, ein Ausschluss aufgrund der Berichterstattung könne künftig gegen jedes andere Medium eingesetzt werden. Die Vereinigung fordert die Regierung auf, die Akkreditierungen umgehend wiederherzustellen. Nach ihrer Auffassung darf ein einmal eingerichteter Zugang für Journalisten nicht willkürlich oder wegen des Inhalts ihrer Berichterstattung verweigert werden.

MS NOW ist der Nachfolger des früheren Nachrichtensenders MSNBC. Politico gehört zum deutschen Medienkonzern Axel Springer.

Trump stritt schon früher mit CNN um Presseausweis

Ein ähnlicher Konflikt beschäftigte die Gerichte bereits während Trumps erster Amtszeit. Im Jahr 2018 entzog das Weiße Haus dem CNN-Korrespondenten Jim Acosta nach einer Auseinandersetzung mit Trump seine Akkreditierung. Ein Bundesrichter ordnete anschließend die vorläufige Wiederherstellung des Presseausweises an. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand insbesondere, dass Acosta vor dem Entzug kein ausreichendes Verfahren gewährt worden war.

Auch mit der Nachrichtenagentur Associated Press führt die Trump-Regierung seit 2025 einen Rechtsstreit über den Zugang zu Präsidententerminen. Die Regierung hatte die AP von bestimmten Veranstaltungen und dem Pressepool ausgeschlossen, nachdem die Agentur trotz Trumps Umbenennung weiterhin vom „Golf von Mexiko“ gesprochen hatte.

Ein Bundesgericht entschied zunächst, dass die Regierung die AP nicht wegen dieser redaktionellen Entscheidung benachteiligen dürfe. Ein Berufungsgericht setzte wesentliche Teile dieser Anordnung später jedoch vorläufig außer Kraft und räumte dem Präsidenten bei der Auswahl von Journalisten für räumlich begrenzte Termine wie im Oval Office oder an Bord der Air Force One größeren Spielraum ein.

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Der aktuelle Fall unterscheidet sich davon in einem wesentlichen Punkt: CNN, Politico und MS NOW wurden nicht lediglich von einzelnen Präsidententerminen oder aus einem begrenzten Pressepool ausgeschlossen. Ihren Journalisten wurde der reguläre Zugang zum Gelände des Weißen Hauses über ihre dauerhaften Akkreditierungen entzogen.

Damit steht nun erneut vor einem Bundesgericht die Frage, wie weit eine Regierung beim Zugang von Journalisten zum Weißen Haus gehen darf und welche Grenzen ihr der Erste Verfassungszusatz setzt.

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