Die Regierung um US-Präsident Donald Trump soll vertrauliche Informationen über iranische Asylbewerber an die Regierung in Teheran weitergegeben haben. Das geht aus einer am Dienstag eingereichten Klage hervor, über die die Nachrichtenagentur AP berichtet. Die Kläger werfen mehreren US-Behörden vor, damit gegen Vorschriften zum Schutz von Asylsuchenden verstoßen und zahlreiche Menschen gefährdet zu haben.
Nach Darstellung der Kläger arbeiteten US-amerikanische und iranische Stellen koordiniert daran, Iraner in Gewahrsam der Einwanderungsbehörde ICE zu identifizieren und zu einer Rückkehr in den Iran zu bewegen. Die Vorwürfe erhalten zusätzliche Brisanz, weil die Datenweitergabe laut Klage selbst nach Beginn der gemeinsamen amerikanisch-israelischen Angriffe auf den Iran im Februar 2026 fortgesetzt wurde.
Inzwischen haben Washington und Teheran zwar eine vorläufige Vereinbarung geschlossen, die eine Feuerpause und Verhandlungen über ein dauerhaftes Abkommen vorsieht. Die Gespräche verlaufen jedoch schleppend und die Waffenruhe gilt als fragil.
Flüchtlinge in Ostdeutschland: Wieso die Zahl der Schutzsuchenden gefallen ist
85-jähriger Deutscher stirbt in US-Abschiebehaft in Texas
Monatliche Treffen über die pakistanische Botschaft
Der Klage zufolge organisierte das US-Außenministerium seit März 2025 monatliche Treffen mit iranischen Regierungsvertretern. Als Vermittler habe die pakistanische Botschaft fungiert. Bei diesen Gesprächen sollen US-Beamte detaillierte Informationen über iranische Migranten weitergegeben haben, deren Abschiebung vorbereitet wurde.
Zu den übermittelten Angaben hätten laut Klageschrift auch Informationen aus Asylanträgen gehört, berichtet AP. Betroffen seien unter anderem Menschen gewesen, die angaben, wegen ihres Übertritts zum Christentum, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Beteiligung an den Protesten unter dem Motto „Frau, Leben, Freiheit“ verfolgt worden zu sein.
Die US-Regierung darf mit Behörden anderer Staaten zusammenarbeiten, um Abschiebungen organisatorisch vorzubereiten. Seit Ende der 1990er Jahre geltende Bundesvorschriften verbieten es jedoch, Informationen weiterzugeben, aus denen hervorgeht, dass eine Person in den USA Asyl beantragt hat. „Der Kongress hat diese Vertraulichkeitsregeln verpflichtend gemacht, weil Menschenleben davon abhängen“, erklärte Ali Rahnama, kommissarischer Geschäftsführer des Iranian American Legal Defense Fund, laut AP. Keine Behörde und keine Regierung dürfe diese Regeln außer Kraft setzen.
Asylanträge: Iranische Beamte kannten offenbar Details
ICE soll festgehaltene iranische Asylbewerber in mehreren Haftanstalten, vor allem in den südlichen Bundesstaaten, zu Gesprächen mit einem iranischen Regierungsvertreter gezwungen haben. Dieser habe über genaue und persönliche Einzelheiten aus den jeweiligen Asylanträgen verfügt, heißt es in der Klage. Die Kläger verlangen nun, dass die Übermittlung solcher Daten gestoppt und ein unabhängiger Kontrolleur eingesetzt wird.
„Trotz des andauernden Krieges mit dem Iran scheint die Regierung Massenabschiebungen höher zu gewichten als den Schutz von Menschenleben“, erklärte Michael Kirkpatrick von der Public Citizen Litigation Group.
Als Beklagte werden unter anderem das Heimatschutzministerium, das Außenministerium, Außenminister Marco Rubio und Heimatschutzminister Markwayne Mullin genannt. Beide Ministerien reagierten nach Angaben von AP zunächst nicht auf Anfragen.
Für Massenabschiebungen und ICE: Trump gibt 70 Milliarden Dollar frei
Nato rüstet für Trump auf: Waffendeals über Dutzende Milliarden US-Dollar
Hunderte Iraner in Abschiebehaft
Nach öffentlich zugänglichen Unterlagen, die der National Iranian American Council ausgewertet hat, wurden im vergangenen Jahr etwa 600 Iraner in Abschiebehaft genommen. Im Juni wurde eine iranische Frau gemeinsam mit rund zwei Dutzend weiteren Migranten in die Zentralafrikanische Republik abgeschoben.
Iranische Vertreter hatten im September 2025 erklärt, bis zu 400 Staatsbürger könnten im Rahmen einer Vereinbarung mit der Trump-Regierung zurückgeführt werden. Im selben Monat landete der erste von drei Abschiebeflügen im Iran. Weitere Flüge folgten im Dezember 2025 und Ende Januar 2026.
Die New York Times berichtete damals, unter den abgeschobenen Iranern hätten sich auch Asylbewerber befunden. Nach Darstellung der Kläger könnten Menschen, deren Schutzgründe den iranischen Behörden bekannt geworden sind, bei einer Rückkehr besonders gefährdet sein.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]