Überhangmandate sind im Norden entscheidend

Der trickreiche Weg zur Mehrheit

Michael Reis
2 Min

BERLIN. In den Tagen vor der Wahl wurde heftig diskutiert, ob eine Regierung ihre Mehrheit möglicherweise auf Überhangmandate stützen darf. Die Rede war von einer illegitimen Mehrheit, von geklauten Stimmen gar. Auf Bundesebene scheint es nach den Hochrechnungen auch ohne Überhangmandate für eine schwarz-gelbe Mehrheit zu reichen. Anders in Schleswig-Holstein. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) kann voraussichtlich nur mit Hilfe der umstrittenen Überhangmandate eine Mehrheit mit der FDP bilden.Durch die Verfassung erlaubt"Auch wenn sich das Problem der Überhangmandate im Bund nicht stellt, hat es sich zumindest auf Länderebene verlagert", sagt Heinrich Lang, Staatsrechtsprofessor an der Universität Rostock. Er würde aber grundsätzlich auch kein Problem darin sehen, wenn sich auf Bundesebene eine Regierungsmehrheit auf Überhangmandate stützen würde. "Das Bundesverfassungsgericht hat die Überhangmandate entgegen vielfach laut gewordener Stellungnahmen weder 1997 noch 2008 für verfassungswidrig gehalten. Es hat deren Existenz in einem Beschluss vom Februar 2009 beiläufig gebilligt", sagte Heinrich Lang der Berliner Zeitung. Akzeptiert man damit die Verfassungsmäßigkeit der Überhangmandate, könne man auch nicht die Legitimität der Wahl in Frage stellen.Bereits 1997 versuchte Gerhard Schröder, damals noch Ministerpräsident von Niedersachsen, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die Überhangmandate zu beseitigen. Damals ging die Entscheidung der Richter denkbar knapp aus. Vier der Richter hielten sie für verfassungswidrig, die anderen vier sahen sie mit der Verfassung vereinbar. Sie waren demzufolge verfassungsgemäß.Die Richter forderten in ihrer Entscheidung von 1997 jedoch, dass sich die Zahl der Überhangmandate in Grenzen halten müsse. Die Anzahl dürfte etwa dreißig Mandate nicht übersteigen. Das sei der einzige Fall, so Lang, wo Verfassungswidrigkeit gegeben wäre.Zumindest auf Bundesebene könnte das Problem der Überhangmandate durch eine Gesetzesänderung gelöst werden. Erst im Juli 2008 behandelte das Bundesverfassungsgericht erneut das Wahlrecht. Damals erklärten die Richter aber nicht die Überhangmandate als solche für verfassungswidrig. Lediglich eine sich daraus ergebende Folge, das sogenannte negative Stimmgewicht, ist nach dem Urteil nicht mit der Verfassung vereinbar. Dies verstoße "eklatant" gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit, entschieden die Richter. Sie gaben dem Bundestag bis 2011 Zeit, das Wahlgesetz zu ändern. Damit besteht nun auch die Möglichkeit, ganz auf die Überhangmandate zu verzichten.Lang sieht das Problem aber nicht damit gelöst, die Überhangmandate einfach abzuschaffen, auch wenn dies dem Bundeswahlgesetzgeber möglich wäre. "Man muss vor allem aufpassen, dass man mit einer Abschaffung das Wahlrecht nicht noch komplizierter gestaltet", so der Staatsrechtler.------------------------------Foto: Heinrich Lang, Staatsrechtler

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner