Ungarns Parlament hat eine weitreichende Verfassungsänderung beschlossen, die Staatspräsident Tamás Sulyok vorzeitig aus dem Amt entfernen soll. Für die Reform stimmten am Montag 139 Abgeordnete, sechs votierten dagegen. Orbáns Fidesz blieb der Abstimmung aus Protest fern.
Die ungewöhnliche Konstruktion bringt Sulyok in eine paradoxe Lage: Er soll innerhalb von fünf Tagen eine Verfassungsänderung unterzeichnen, nach deren Inkrafttreten sein eigenes Mandat automatisch endet. Der Präsident, der regulär bis 2029 im Amt wäre, hatte zuvor mehrfach erklärt, nicht freiwillig zurücktreten zu wollen.
Ministerpräsident Péter Magyar drohte deshalb mit einem Amtsenthebungsverfahren, sollte Sulyok die Unterschrift verweigern. Ein solches Verfahren ist seit 2012 in der ungarischen Verfassung vorgesehen, wurde bislang aber noch nie angewandt.
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Sulyok kann die Reform kaum aufhalten
Nach einer Analyse des ungarischen Nachrichtenmagazins HVG kann Sulyok die Reform nicht mit einem politischen Veto an das Parlament zurückweisen. Er könnte lediglich das Verfassungsgericht prüfen lassen, ob bei der Verabschiedung Verfahrensfehler begangen wurden. Eine inhaltliche Prüfung der Verfassungsänderung ist dagegen nicht vorgesehen.
Leitet das Parlament ein Amtsenthebungsverfahren ein, ruhen Sulyoks Befugnisse. Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer würde ihn vorübergehend vertreten und könnte die Verfassungsänderung an seiner Stelle unterzeichnen. Anschließend müsste das Parlament innerhalb von 30 Tagen einen neuen Präsidenten wählen.
Sulyok bezeichnete die gegen ihn gerichtete Regelung als personell zugeschnitten und nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar. Er bat bereits die Venedig-Kommission des Europarats um eine Bewertung. Eine Stellungnahme liegt bislang nicht vor.
Magyar will „Ära abschließen“
Magyar wirft Sulyok vor, den Abbau rechtsstaatlicher Institutionen unter Orbán mitgetragen zu haben. „Mit der heutigen Abstimmung haben wir eine Ära abgeschlossen“, erklärte der Regierungschef nach der Abstimmung. Seine Tisza-Partei habe bei der Parlamentswahl im April ein klares Mandat erhalten, das von Orbán geschaffene Machtsystem abzubauen.
Die Reform geht weit über die Ablösung des Präsidenten hinaus. Abgeordnete dürfen künftig höchstens zwölf Jahre oder drei Wahlperioden im Parlament sitzen. Die Amtszeit von Verfassungsrichtern wird von zwölf auf neun Jahre verkürzt, eine Wiederwahl ausgeschlossen und die Altersgrenze von 70 Jahren wieder eingeführt.
Dadurch müssen nach Angaben von HVG vier der 15 Verfassungsrichter ausscheiden, darunter Gerichtspräsident Péter Polt, der als enger Verbündeter Orbáns gilt. Zudem wird eine Behörde zur Rückgewinnung mutmaßlich rechtswidrig verwendeten Staatsvermögens geschaffen. Sie soll eigene staatsanwaltliche Befugnisse erhalten.
Orbán kündigt Widerstand an
Orbán erklärte nach der Abstimmung, ein auf diese Weise eingesetzter neuer Präsident könne nicht als rechtmäßig anerkannt werden. „Wenn der Präsident gewaltsam seines Amtes enthoben wird, hat Ungarn das Recht, Widerstand zu leisten. Und das werden wir tun“, schrieb der frühere Regierungschef nach Angaben von HVG.
Kritik an Magyars Vorgehen kommt allerdings nicht nur aus dem Fidesz-Lager. Der ungarische Politologe Gábor Török hatte bereits nach der Vorstellung des Plans im Juni vor einem gefährlichen Präzedenzfall gewarnt. Ein künftiger Präsident müsse damit rechnen, bei einem Konflikt mit der jeweiligen Zweidrittelmehrheit auf dieselbe Weise aus dem Amt gedrängt zu werden, schrieb Török in einem Beitrag, über den das Nachrichtenportal Telex berichtete.
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