Ungarn ist mit seiner Klage gegen die Verwendung von Erträgen aus eingefrorenem russischem Staatsvermögen gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage am Mittwoch ab, berichtet Reuters.
Die Niederlage vor dem zweithöchsten Gericht der EU hat allerdings eine wichtige Einschränkung: Die Richter erklärten sich für nicht zuständig und prüften die Einwände aus Budapest deshalb nicht inhaltlich. Das Urteil ist somit keine grundsätzliche Bestätigung, dass die Verwendung der russischen Erträge rechtmäßig ist.
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Ungarn klagte gegen Ausschluss von Abstimmung
Der Rechtsstreit geht auf einen Beschluss des Ausschusses der Europäischen Friedensfazilität vom 21. Juni 2024 zurück. Damals wurde festgelegt, wie Einnahmen aus eingefrorenen russischen Zentralbankreserven auf konkrete Hilfsmaßnahmen für die ukrainischen Streitkräfte verteilt werden sollten.
Die EU-Staaten hatten bereits einen Monat zuvor beschlossen, diese außerordentlichen Erträge für die Unterstützung der Ukraine einzusetzen. Damals waren 90 Prozent für militärische Hilfe über die Europäische Friedensfazilität vorgesehen.
Ungarn enthielt sich bei dieser Grundsatzentscheidung. Bei der anschließenden Abstimmung über die Verteilung der Gelder durfte das Land nicht mitentscheiden. Die EU wertete Budapest in diesem Verfahren nicht als „beitragenden Mitgliedstaat“.
Ungarn reichte daraufhin am 30. August 2024 Klage ein. Die damalige Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán verlangte, den Beschluss sowie Teile des zugehörigen Sitzungsprotokolls für nichtig zu erklären.
Nach Darstellung Budapests verstieß der Ausschluss gegen die EU-Verträge und die Regeln der Europäischen Friedensfazilität. Eine Enthaltung bei der ersten Entscheidung dürfe Ungarn nicht das Stimmrecht bei einem späteren Beschluss nehmen. Die EU-Institutionen hielten dagegen, Ungarn könne sich zunächst aus der Finanzierung heraushalten und anschließend nicht über die Verteilung der Mittel bestimmen.
EU-Gericht erklärt sich für nicht zuständig
Das Gericht befasste sich in der Großen Kammer mit dem Verfahren T-457/24. Es folgte jedoch nicht der Auffassung Ungarns, dass es die Rechtmäßigkeit der Abstimmung überprüfen müsse.
Der angefochtene Beschluss betrifft die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU sowie militärische Unterstützung für die Ukraine. Die Zuständigkeit der EU-Gerichte ist in diesem Politikbereich stark begrenzt. Das Gericht wies die Klage deshalb ab, ohne über die Argumente Ungarns zu entscheiden.
Damit steht weder fest, ob Budapest zu Recht von der Abstimmung ausgeschlossen wurde, noch ob die gewählte Konstruktion zur Verwendung der russischen Erträge in allen Punkten rechtmäßig ist.
Gegen Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union kann grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden. Dieses darf sich nur auf Rechtsfragen beziehen. Eine Ankündigung der ungarischen Regierung, gegen die Entscheidung vorzugehen, lag zunächst nicht vor.
210 Milliarden Euro bleiben eingefroren
In der Europäischen Union sind russische Zentralbankreserven im Wert von rund 210 Milliarden Euro blockiert. Der größte Teil wird beim belgischen Finanzdienstleister Euroclear verwahrt.
Die EU zieht bislang nicht das eingefrorene Vermögen selbst ein. Verwendet werden die außerordentlichen Gewinne, die entstehen, weil fällig gewordene russische Wertpapiere und die daraus hervorgegangenen Guthaben verzinst werden. Nach Auffassung der EU gehören diese Erträge nicht der russischen Zentralbank. Moskau bestreitet diese Rechtsauffassung und spricht von einer Enteignung.
Seit der Blockade der Vermögenswerte sind nach Angaben des Europäischen Auswärtigen Dienstes Gewinne in Höhe von insgesamt acht Milliarden Euro angefallen. Anfang August überwies die EU weitere 1,4 Milliarden Euro aus den Einnahmen des ersten Halbjahres 2026.
Die Aufteilung wurde seit dem von Ungarn angegriffenen Beschluss verändert. Inzwischen fließen 95 Prozent der Erträge in einen Mechanismus, der der Ukraine bei der Rückzahlung von Krediten der EU und der G7 helfen soll. Fünf Prozent gehen an die Europäische Friedensfazilität und können für militärische Zwecke verwendet werden.
Klage stammt noch aus Orbáns Amtszeit
Das Verfahren war noch unter Viktor Orbán begonnen worden. Seine Regierung hatte zahlreiche europäische Hilfsmaßnahmen für die Ukraine verzögert oder blockiert und zugleich enge Beziehungen zu Moskau gepflegt.
Seit April 2026 wird Ungarn von Ministerpräsident Peter Magyar geführt. Seine Regierung richtet die Außenpolitik des Landes wieder stärker an EU und Nato aus. Erst am Dienstag wies Budapest zehn russische Diplomaten aus, denen Tätigkeiten vorgeworfen werden, die mit ihrem diplomatischen Status nicht vereinbar seien.
Ob die neue Regierung den von Orbán begonnenen Rechtsstreit weiterführt, ist offen. Die Überweisungen der Erträge an die Ukraine werden durch die Entscheidung vom Mittwoch zunächst nicht berührt.
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