Erweiterung

Ungarn signalisiert Einlenken bei Ukraine-Beitrittsgesprächen – unter einer Bedingung

Zwei weitere Bereiche der EU-Beitrittsgespräche könnten nächste Woche geöffnet werden. Dafür muss Kiew ein bestimmtes Gesetz verabschieden.

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Wolodymyr Selenskyj bei Gesprächen in Kiew im September. Bei den EU-Beitrittsverhandlungen könnte sein Land nun vorankommen.

Wolodymyr Selenskyj bei Gesprächen in Kiew im September. Bei den EU-Beitrittsverhandlungen könnte sein Land nun vorankommen.

© Yuliia Ovsiannikova/Ukrinform/ABACA/imago

Ungarn hat nach Angaben ukrainischer Regierungsvertreter und EU-Diplomaten Bereitschaft signalisiert, seine Blockade weiterer EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzugeben.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters und das Brüsseler Nachrichtenportal Rapporteur berichten, hängt die Zustimmung nun offenbar davon ab, dass das ukrainische Parlament ein Gesetz zu den Bildungsrechten nationaler Minderheiten verabschiedet. Damit könnten zwei zusätzliche Verhandlungskapitel zum EU-Beitritt eröffnet werden.

EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos hält diesen Schritt bereits in der kommenden Woche für möglich. „Es ist möglich, dass wir nächste Woche die nächsten beiden Verhandlungsblöcke für Moldawien und die Ukraine eröffnen“, sagte sie am Montag nach Beratungen des EU-Moldau-Assoziationsrats in Brüssel, wie Rapporteur und Interfax-Ukraine berichteten. Die Verfahren müssten nach einer Zustimmung der Rada allerdings von den Mitgliedstaaten beschleunigt werden.

Minderheitenrechte als Voraussetzung

Im Mittelpunkt steht die ungarische Minderheit in der westukrainischen Region Transkarpatien. Budapest verlangt seit Jahren stärkere Garantien für Unterricht in ungarischer Sprache. Ministerpräsident Péter Magyar begrüßte den vorgelegten Gesetzentwurf als Stärkung der rechtlichen Absicherung und des Netzes ungarischsprachiger Bildungseinrichtungen.

Der Vorsitzende des ukrainischen Bildungsausschusses, Serhij Babak, erklärte laut The New Voice of Ukraine, mit Ungarn sei vereinbart worden, nach Annahme des Gesetzes die beiden nächsten Verhandlungskapitel zu öffnen. Budapest werde den Prozess dann nicht mehr blockieren. Die Rada soll den Entwurf in der kommenden Woche beraten.

Das Gesetz soll unter anderem den Status von Schulen nationaler Minderheiten regeln. Seiner Ausarbeitung gingen Gespräche zwischen ukrainischen und ungarischen Fachleuten sowie Konsultationen mit Vertretern der ungarischen Gemeinschaft voraus.

Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit

Die EU-Beitrittsverhandlungen sind in thematische Kapitel gegliedert, etwa zu Justiz, Umwelt oder Landwirtschaft. Darin wird geprüft, ob ein Bewerberland die europäischen Regeln übernehmen und anwenden kann. Die Kapitel sind in sechs größere Themenblöcke, sogenannte Cluster, zusammengefasst. Ihre Eröffnung beginnt die eigentlichen Verhandlungen, ihr Abschluss setzt ausreichende Fortschritte voraus.

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Im Fall der Ukraine geht es nun um die Cluster zwei und drei: den Binnenmarkt sowie Wettbewerbsfähigkeit und inklusives Wachstum.

Nach einem Bericht der Financial Times soll Ungarn zunächst vorbereitende technische Schritte nicht länger verhindern. Die vollständige politische Zustimmung zur Eröffnung der beiden Cluster bleibt aber an das Minderheitenbildungsgesetz gebunden. Ein endgültiger Durchbruch steht somit noch aus.

Ungarns mögliches Einlenken betrifft auch Moldau, dessen Beitrittsprozess politisch mit dem der Ukraine verknüpft ist. Kos nannte Regierungskonferenzen in Luxemburg in der kommenden Woche als möglichen Rahmen für die Eröffnung.

Weitere Schritte bis zur Mitgliedschaft

Die Ukraine verhandelt nach der Aufgabe der ungarischen Komplett-Blockade bereits seit Juni über den Grundlagenbereich, zu dem Justiz und demokratische Institutionen gehören. Im Juli wurde auch der Bereich Außenbeziehungen geöffnet. Mit den beiden zusätzlichen Clustern wären vier der insgesamt sechs Themenblöcke eröffnet.

Das wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Mitgliedschaft, aber noch keine Zusage für einen Beitritt. Die Verhandlungskapitel müssen schließlich auch abgeschlossen werden. Zudem bleibt für die Aufnahme eines neuen Mitglieds die Zustimmung aller EU-Staaten erforderlich.

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