Die Fraktion der Union im Bundestag verdächtigt die AfD, ihr parlamentarisches Fragerecht zu missbrauchen, um möglicherweise Informationen für Russland zu sammeln. „Es fällt auf, dass es viele Anfragen der AfD im Deutschen Bundestag gibt, die sich mit kritischer Infrastruktur auseinandersetzen“, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) am Dienstag in Berlin.
Der Bundestag müsse nun „mal genauer schauen, ob das Fragerecht genutzt wird, um unseren Interessen zu schaden und den Interessen eines anderen Landes zu dienen“.
Wegen Beziehung zu Russland: AfD-Mitarbeiter darf keinen Bundestagsausweis haben
Deswegen werde sich der Bundestag noch in der laufenden Woche auf Antrag der Koalitionsfraktionen von Union und SPD in einer Aktuellen Stunde mit Verbindungen der AfD zu Russland beschäftigen, sagte Bilger weiter. Die AfD zeige eine Nähe zu Russland, sie pflege in Berlin Kontakte zur russischen Botschaft, AfD-Abgeordnete nähmen an Veranstaltungen der Botschaft teil, sagte er weiter.
„Das hat mit Patriotismus nichts zu tun“, sagte der CDU-Politiker. „Russland will Deutschland nichts Gutes.“ Zwar sei es wichtig, dass Anfragen der Opposition im Bundestag an die Bundesregierung „umfänglich, vollständig und korrekt beantwortet werden“, sagte Bilger. Im Falle der AfD müsse aber geprüft werden, „ob das Fragerecht so missbraucht wird, dass es unseren Interessen schadet“.
Im Russland-Ukraine-Konflikt liegt der falsch diagnostizierte Patient im Sterben
Sicherheitsrisiko durch Russland-Kontakte: AfD-Mitarbeiter erhält keinen Bundestagsausweis
Bei den parlamentarischen Anfragen handelt es sich um ein Recht, das Fraktionen und deren Abgeordneten im Bundestag zusteht – in den Landesparlamenten gibt es ähnliche Regelungen. Bei sogenannten Kleinen Anfragen können sie schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte verlangen. Sie werden vor allem von der Opposition genutzt, um die Regierung zu kontrollieren und Informationen sowie Stellungnahmen zu erhalten. Zudem gibt es das Instrument der Großen Anfrage. Hier ist es möglich, dass der Bundestag auf Verlangen einer Fraktion über die Antwort der Regierung öffentlich im Plenum debattiert.
Am Freitag entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten wegen dessen Kontakten zu russischen Stellen den personalisierten Bundestagsausweis verweigert werden darf. „Seine Kontakte zu russischen Stellen bzw. zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiteten, begründeten greifbare und naheliegende Risiken für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Mitarbeiter hege enge Verbindungen zu einem russischen Staatsangehörigen – der von der EU sanktioniert werde – auf, der seinerseits aktiv mit russischen Geheimdienstangehörigen zusammengearbeitet habe. Diese hätten beabsichtigt, sich Zugang zum Deutschen Bundestag und zur Politik zu verschaffen, um den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]