BERLIN. Vor dem Treffen zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Koalitionsspitzen, bei dem das geplante Unterhaltsrecht beraten wird, ist innerhalb der Union der Streit um die Reform neu aufgeflammt. Die Familienpolitikerin der Unions-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn (CSU), kündigte Widerstand an. "Der Gesetzentwurf in der jetzigen Form kann so nicht in Kraft treten" sagte Eichhorn dieser Zeitung. "Er bedeutet eine Änderung der Wertvorstellungen zu Lasten der geschiedenen Ehefrau." Zudem trage die Reform nicht dem Schutz der Ehe Rechnung, die das Grundgesetz garantiert. Auch die Wahlfreiheit der Frauen, ob sie Kinder betreuen oder arbeiten gingen, würde eingeschränkt, kritisierte die CSU-Politikerin.Der unter der Federführung des Bundesjustizministeriums erarbeitete und in der Koalition mit den Rechtspolitikern abgestimmte Gesetzentwurf sieht eine Neuordnung der Unterhaltsansprüche vor. Danach sollen die Kinder - unabhängig davon, ob ehelich oder unehelich geboren - in den Unterhaltsansprüchen an erster Stelle stehen. Im Gegensatz zum geltenden Recht rücken die geschiedenen Partner auf den zweiten Platz, und zwar dann, wenn sie Kinder betreuen, oder lange verheiratet waren. Mit ihnen gleichgestellt werden die neuen Partner mit oder ohne Trauschein ebenfalls dann, wenn sie Kinder betreuen. Danach folgen die Ansprüche kinderloser Partner.Ein Beispiel, das im Auftrag des Justizministeriums errechnet wurde: Ein Mann mit einem Nettoverdienst von 2 400 Euro lebt von seiner Frau getrennt, mit der er zwei Kinder im Alter von drei und fünf Jahren hat. Mit der neuen Partnerin hat er ein Jahr altes Kind. Ihm selbst stehen rund 1 000 Euro als Existenzminimum zur Verfügung. Aus den übrigen 1 200 Euro errechnet sich der Unterhalt. Nach geltendem Recht erhalten die drei Kinder je 204 Euro, die geschiedene Frau 668 Euro, die Lebensgefährtin nichts, auch wenn sie das Kind betreut. Nach neuem Recht erhielten die Kinder je 188 Euro, die geschiedene Frau 415, die neue Partnerin 311 Euro, wenn sie das Kind betreut.Unbestritten ist in der Union der Anspruch der Kinder. Aber die Schlechterstellung der Geschiedenen wollen die Familienpolitiker nicht akzeptieren. Eichhorn verwies auf einen Kompromissvorschlag der Union. Danach sollen die geschiedenen Frauen vor den neuen Partnerinnen Anspruch auf Unterhalt bekommen, wenn sie Kinder betreuen oder langjährig verheiratet waren. Sie sollen erst dann arbeiten müssen, wenn das Kind über drei Jahre alt und eine Betreuung vorhanden ist. "Wenn die geschiedene Frau noch ein kleines Kind hat, dann soll sie ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit verzichten können", so Eichhorn.Selbst in der Union ist dies umstritten. "Ich trage den Kompromiss mit, aber nur notgedrungen", sagte die Rechtspolitikerin Ute Granold (CDU), dieser Zeitung. "Ein Scheitern der Reform wäre unerträglich."Das Bundesjustizministerium wies die Unions-Vorhaltungen zurück. Eine Sprecherin betonte, dass beim Unterhaltsrecht das Kindeswohl in Mittelpunkt stehe "Deshalb kann bei der Frage der Kinderbetreuung und dem Unterhalt dafür nicht der Familienstand ausschlaggebend sein", betonte sie.Ob angesichts der politischen Fronten eine Verständigung in dem heutigen Spitzengespräch möglich ist, erscheint fraglich.------------------------------"Die Partner aus der ersten Ehe müssen besser gestellt werden als der neue Partner." Maria Eichhorn (CSU)
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