Wenige Tage nach der Verurteilung der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft hat nach der Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Damit wird das Urteil des Landgerichts Verden vorerst nicht rechtskräftig.
Das Urteil gegen Klette wird vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auf Rechtsfehler überprüft. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatten bereits Klettes Anwälte noch während der Urteilsverkündung im Gerichtssaal Revision eingelegt. Die Verteidigung hatte ursprünglich einen Freispruch von allen Vorwürfen gefordert.
Die RAF-Terroristin, die den Rechtsstaat bis heute als Gegner sieht
RAF-Mitglied Daniela Klette und die Suche nach Terroristen in Kreuzberg
Bewaffneter Raubüberfall oder versuchter Mord?
Die Staatsanwaltschaft will mit ihrem Antrag erreichen, dass ein Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 im niedersächsischen Stuhr nahe Bremen als versuchter Mord gewertet wird. Damals hatten drei Maskierte versucht, an die Ladung des Wagens zu gelangen. Mehrere Schüsse fielen, der Fahrer hatte nach Angaben des Gerichts Todesangst. Die Täter flohen ohne Beute.
Nach dem Urteil des Landgerichts überfielen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub den Transporter. Das Gericht wertete die Tat jedoch nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten bewaffneten Raubüberfall.
Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft
Die Revision der Anklagebehörde richtet sich auch gegen die Höhe der Gesamtstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft gefordert, das Gericht verhängte 13 Jahre.
Nach Überzeugung der Kammer überfielen Klette und ihre beiden mutmaßlichen Komplizen zwischen 1999 und 2016 acht Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Beute belief sich auf rund zwei Millionen Euro. Zudem verstieß Klette dem Urteil zufolge gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Aus Sicht der Verteidigung ist nicht geklärt, wer die Raubüberfälle beging. Erwiesen sei bei Klette lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz, da in ihrer Berliner Wohnung Waffen gefunden worden waren.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]