Urteil gegen die Raffkes der DDR

Renate Oschlies
2 Min

An den Wochenenden pflegte sich Stasi-Chef Erich Mielke von der Jagd auf Staatsfeinde mit der Jagd auf Wild in den Wäldern der Schorfheide zu entspannen. Für diesen Luxus auf Kosten der Allgemeinheit ist Mielke von der ersten frei gewählten Volkskammer 1990 zur Kasse gebeten worden. Zu Recht, wie jetzt das Bundesverfassungsgericht entschied. "Grob sittenwidrig oder zu Unrecht erworbenes Vermögen" durfte nach der Wende eingezogen werden, meinten die Richter. Spitzenfunktionären wie Mielke, Stoph, Axen und Tisch waren 1990 die Kosten für ihre Jagdschlösser und Feriendomizile in Rechnung gestellt worden.Wenn die PDS das Karlsruher Urteil nun als "inakzeptabel" beklagt und einwendet, es habe sich nur um "wenige Einzelfälle" und "relativ geringe Summen" gehandelt, so trifft sie die Größenordnung genau, wenn auch unbeabsichtigt. Nur 18 Angehörige des SED-Machtapparates wurden ihr zu Unrecht erworbenes Vermögen wieder los, man könnte auch von einer Clique sprechen. Und die "relativ geringen Summen" der Bereicherung bei Mielke 1,6 Millionen mag der damalige Durchschnittsverdiener, der mit 700 Mark nach Hause ging, als relativ hoch angesehen haben. Die Partei Demokratischer Sozialisten kann sich mit der revolutionären Idee, die Privilegien der Funktionäre radikal zu kappen, offenbar nicht anfreunden. Ein bürgerliches Gericht ist da weiter.

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