Am 23. September wird der Prozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow am Landgericht Rostock fortgesetzt. Das ist der 30. Verhandlungstag in dem Prozess, der am 28. April begann.
Fabian verschwand am 10. Oktober 2025 aus Güstrow und wurde am 14. Oktober 2025 bei Klein Upahl tot aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft der seit November 2025 in Untersuchungshaft sitzenden Gina H. vor, ihn getötet und seine Leiche dann angezündet zu haben.
Als mögliches Motiv nennt die Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagte den Grundschüler als Hindernis für die Wiederaufnahme ihrer Beziehung zu Fabians Vater sah, mit dem sie bis zum August 2025 vier Jahre lang liiert war. Die 30-Jährige bestreitet die Tat, bis zur Verkündung eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.
23. September wird ein kurzer Prozesstag
„Für den 23.09.2026 ist das Vorspielen zweier kurzer Videos geplant und die Bescheidung der Beweisanträge der Verteidigung“, informierte Gerichtssprecherin Anne Kruse am Montag. Am Dienstag ergänzte sie: „Morgen wird das Gutachten des Sachverständigen Dr. Keiper noch nicht gehört werden. Es wird ein kurzer Verhandlungstag werden.“
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Bei der „Bescheidung der Beweisanträge der Verteidigung“ werde es darum gehen, ob diese zugelassen werden oder nicht, erklärt Anne Kruse auf Nachfrage der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung. Hieß es noch in der vergangenen Woche, der Vorsitzende Richter Holger Schütt lasse keine weiteren Zeugen und Beweismittel mehr zu, sagt die Sprecherin am Dienstag: „Natürlich werden bis zur Urteilverkündung noch sehr wichtige Zeugen - zum Beispiel ein Entlastungszeuge - oder relevante Beweismittel zugelassen.“
Forensischer Psychiater wird erst später gehört
Der Sachverständige Dr. Peter Keiper erstellt das psychiatrische Gutachten über die Angeklagte. „Der Sachverständige wird mit seinem Gutachten fast immer erst kurz vor den Plädoyers gehört“, so Anne Kruse. „Dr. Keiper war bei allen Verhandlungstagen mit im Gerichtssaal, er beobachtet die Angeklagte und ihre Reaktionen, er hat mit ihr gesprochen und Tests mit ihr gemacht.“
Ein Plädoyer ist die abschließende Stellungnahme einer Prozesspartei, in der sie die Beweise bewertet und etwa eine bestimmte Strafe oder einen Freispruch beantragt. „Ich denke, die Verteidigung wird ein Hauptplädoyer halten, das durch den zweiten Verteidiger ergänzt wird. Außerdem werden jeweils die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Plädoyers halten.“ Es sei unwahrscheinlich, dass ein Verhandlungstermin für alle Plädoyers ausreichen werde.
„Wir sind auf der Zielgeraden“
„Nach den Plädoyers hat die Angeklagte das letzte Wort“, erläutert Anne Kruse. Danach muss das Gericht mit dem Vorsitzenden Richter Holger Schütt innerhalb von zwei Wochen zu einem Urteil kommen.
„Wir sind auf der Zielgeraden. Ich gehe davon aus, dass am 10. November das mündliche Urteil gesprochen wird“, sagt die Gerichtssprecherin. Bevor das Urteil schriftlich in die Akten kommt, kann eine Prozesspartei noch dagegen Revision einlegen, also das Urteil von einem höheren Gericht auf Rechtsfehler prüfen lassen.
Als weitere Termine hat das Gericht den 25. September sowie den 5., 8., 29., 30. Oktober und den 10. November reserviert. „Ob sämtliche Termine benötigt werden, ist noch nicht gewiss“, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts Rostock dazu.
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