URTEILE

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Unfall nicht bemerkt: Wer ohne es zu merken einen Unfall verursacht und dann weiterfährt, darf nicht mehr wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bestraft werden. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe die Strafbarkeit von Autofahrern wegen Unfallflucht eingeschränkt. Die Kammer des Zweiten Senats gab einem Autofahrer Recht, der beim Überholen an einer Baustelle unbemerkt Rollsplitt aufgewirbelt und dadurch einen anderen Wagen beschädigt hatte. Als er einen halben Kilometer später an einer Tankstelle anhielt, stellte ihn der geschädigte Fahrer. Der Verursacher bestritt jede Verantwortung für den Schaden, der sich auf 1 900 Euro summierte, und fuhr weiter, ohne seine Personalien zu hinterlassen.Unfallflucht mit Folgen: Autofahrer, die Unfallflucht begehen, verlieren ihren Anspruch auf Leistungen aus der Kasko- und Haftpflichtversicherung. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt eine schwerwiegende vorsätzliche Obliegenheitsverletzung dar, betonte das Landgericht Coburg in einem vom DAV veröffentlichten Urteil, die das Interesse der Versicherung an der Aufklärung des Unfalls gefährdet.Unfall unverzüglich melden: Wer an einem nächtlichen Unfall mit Personenschaden beteiligt war, darf nicht erst am nächsten Morgen zur Polizei gehen. Um eine Anklage wegen Unfallflucht zu vermeiden, muss der Betroffene alles tun, damit die Umstände seiner Beteiligung sofort festgehalten werden können. Es gilt der Unverzüglichkeits-Grundsatz. Bei reinen Sachschäden kann es unter Umständen vertretbar sein, den Unfall erst am nächsten Morgen zu melden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Zweibrücken hervor.Zwanzig Minuten Wartezeit: Bei der Feststellung, ob Unfallflucht vorliegt, kommt es auf die konkreten Umstände an. Wer abends auf einer Autobahn gegen eine Leitplanke fährt und 20 Minuten wartet, begeht keine Unfallflucht, entschied das Amtsgericht Homburg. Demnach muss die Haftpflichtversicherung den Schaden an der Leitplanke bezahlen.------------------------------Foto: Unfallmeldepflicht -auch im Dunkeln.

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