Renovierungspflicht trotz unwirksamer KlauselWirksame Klauseln zur Renovierungspflicht können nicht nur im Mietvertrag vereinbart werden, sondern können auch Gegenstand eines Übergabeprotokolls sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Woche entschieden. Im verhandelten Fall sei der Mieter zwar zu Recht davon ausgegangen, dass die starren Klauseln im Mietvertrag hinfällig seien. Dagegen sei die Verpflichtung, die Wohnung "im renovierten Zustand zu übergeben" im Protokoll jedoch wirksam. (BGH-Urteil vom 14. 01. 2009 -Az. VIII ZR 71/08)------------------------------Pkw-Stellplatz wird zur RutschbahnWer sein Auto auf einem gemieteten Parkplatz abstellt, muss bei Glatteis vorsichtig sein: Der Vermieter ist nicht zum Streuen verpflichtet und ein Mieter, der wegen des gefrorenen Bodens stürzt, hat demzufolge keinen Schadensersatzanspruch. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage eines Autofahrers ab, der beim Aussteigen aus seinem Wagen gestürzt war. Der Vorwurf, der Vermieter habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, wurde abgewiesen. Das Gericht entschied, dass eine Streupflicht nur bei ständig wechselndem Fahrzeugverkehr besteht. (OLG- Düsseldorf -Az.: I-24 U161/07). (rfd)------------------------------Foto: Eigenes Risiko: Streupflicht nur bei wechselndem Verkehr.
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