Auch Großfamilien zahlen GrundsteuerDer Fiskus muss keine Rücksicht auf die Familienverhältnisse bei der Grundsteuer für Immobilien nehmen. Das Bundesverfassungsgericht wies daher die Beschwerde einer fünfköpfigen Familie gegen die Zahlung der Steuer ab. Bei der Grundsteuer handele es sich um eine sogenannte Objektsteuer, bei der die persönlichen Verhältnisse keine Rolle spielten. Damit blieben die Karlsruher Richter bei der bisherigen Rechtsprechung zur Grundsteuer.(BvR-Urteil -Az: 1 BvR 1334/07) (rfd)Erstattung nur für SteuerzahlerEin nicht ausgenutzter Steuerermäßigungsbetrag für Handwerkerdienstleistungen kann verfallen, wenn keine Einkommenssteuer gezahlt wird. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil. Der Kläger hatte Handwerkerkosten vom Finanzamt erstattet bekommen wollen, obwohl sein zu versteuerndes Einkommen null Euro betrug. Eine solche negative Einkommensteuer wäre jedoch der Gewährung von Sozialleistungen gleichzusetzen gewesen, die im Einkommenssteuergesetz nicht vorgesehen sei. (BFH-Urteil -Az: VI ZR 44/08) (rfd)------------------------------Foto: Handwerksarbeiten können meist die Einkommenssteuer mindern.
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