Handelsstreit

US-Zölle: Deutsche Konzerne erhalten Millionen zurück – und können sich doch nicht freuen

US-Zölle: Deutsche Konzerne erhalten Millionen aus Rückerstattungen zurück – doch bei Unternehmen wie DHL ist ein großer Teil des Geldes nur ein durchlaufender Posten für Kunden.

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US-Zölle: Deutsche Konzerne erhalten Millionen aus Rückerstattungen zurück – doch bei Unternehmen wie DHL ist ein großer Teil des Geldes nur ein durchlaufender Posten für Kunden.

US-Zölle: Deutsche Konzerne erhalten Millionen aus Rückerstattungen zurück – doch bei Unternehmen wie DHL ist ein großer Teil des Geldes nur ein durchlaufender Posten für Kunden.

© Charles Krupa

790 Millionen Euro sind für deutsche börsennotierte Unternehmen aus den USA zurückgeflossen – doch die spektakuläre Zahl erzählt nur die halbe Geschichte. Denn was auf den ersten Blick wie ein überraschender Geldsegen aus Washington wirkt, ist für viele Konzerne gar kein zusätzlicher Gewinn.

Ein Teil der Erstattungen muss an Kunden weitergereicht werden, andere Summen hängen noch in Verfahren fest. Und während Unternehmen wie DHL oder Siemens Healthineers auf hohe Rückzahlungen verweisen, drohen bereits neue US-Zölle auf anderer Rechtsgrundlage.

Was das Oberste Gericht der USA entschieden hat

Auslöser ist ein Urteil des Supreme Court, das zentrale, seit 2025 erhobene IEEPA-Zölle für rechtswidrig erklärte. Weltweit steht damit ein Rückerstattungsvolumen von rund 166 Milliarden US-Dollar im Raum. Für deutsche Unternehmen lautet die entscheidende Frage deshalb nicht nur, wie viel Geld sie erhalten – sondern wie viel davon am Ende tatsächlich in ihren Büchern bleibt.

Auch deutsche Konzerne profitieren bereits. Börsennotierte Unternehmen aus Deutschland haben nach einer Auswertung von Finanzberichten, über die zunächst die Wirtschaftswoche und später die Tagesschau berichteten, inzwischen mehr als 790 Millionen Euro an US-Zollerstattungen ausgewiesen. Doch die eingängige These, Deutschlands Wirtschaft verdiene nun an Trumps gescheiterter Zollpolitik, greift zu kurz.

Denn Rückerstattung ist nicht automatisch Gewinn.

DHL erhält 416 Millionen Euro – doch das Geld gehört überwiegend Kunden

Den größten bislang bekannten Betrag meldete die DHL Group. Finanzchefin Melanie Kreis bezifferte die erhaltenen Erstattungen Anfang August auf 416 Millionen Euro. Auf den ersten Blick wirkt das wie ein außergewöhnlicher Sonderertrag.

Der Effekt ist für DHL jedoch deutlich kleiner, als die Summe nahelegt. Der Konzern hatte Zölle in vielen Fällen für Kunden ausgelegt oder weiterberechnet. Entsprechend muss ein erheblicher, nach Unternehmensangaben wohl überwiegender Teil der Rückzahlungen an diese Kunden weitergegeben werden.

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Im Halbjahresbericht 2026 ordnet DHL den Zufluss vor allem als vorübergehenden Effekt auf den Cashflow ein – nicht als dauerhaften Gewinnbeitrag in vergleichbarer Höhe. Die 416 Millionen Euro sind daher zu einem großen Teil ein durchlaufender Posten.

Siemens Healthineers profitiert tatsächlich beim Ergebnis

Anders liegt der Fall bei Siemens Healthineers. Der Medizintechnikkonzern berichtete bislang über mehr als 200 Millionen Euro netto an Zollrückerstattungen aus den USA. Diese Mittel verbesserten Margen, Ergebnis je Aktie und freien Cashflow so deutlich, dass das Unternehmen seine Ergebnisprognose anhob.

Gleichzeitig ist die Entwicklung differenziert zu bewerten: Siemens Healthineers senkte wegen Problemen im Diagnostikgeschäft die Umsatzerwartung. Die Rückerstattungen stützen somit das Ergebnis, sind aber kein Beleg für eine uneingeschränkt stärkere operative Entwicklung.

Weitere öffentlich bekannte Fälle zeigen, wie unterschiedlich die Effekte ausfallen:

  • Puma: rund 49 Millionen Euro
  • Sartorius: rund 26 Millionen Euro
  • Drägerwerk: rund 22 Millionen Euro
  • SMA Solar: rund 22 Millionen Euro
  • Carl Zeiss: etwa 21 Millionen Euro
  • Knorr-Bremse: rund 20 Millionen Euro
  • Rational: rund 14 Millionen Euro

Adidas rechnet zudem mit möglichen Erstattungen von 250 bis 300 Millionen US‑Dollar. Dabei handelt es sich jedoch um eine Erwartung beziehungsweise einen potenziellen Gesamtanspruch – nicht zwingend um bereits ausgezahltes Geld.

Wer die US-Zollerstattung bekommt, ist nicht immer der wirtschaftlich Geschädigte

Entscheidend ist die juristische Konstruktion: Gegenüber der US-Zollbehörde CBP ist grundsätzlich der sogenannte Importer of Record anspruchsberechtigt. Das ist die Partei, die bei der Einfuhr formal als Importeur registriert war und die Abgabe entrichtet hat.

Das kann eine US-Tochter eines deutschen Konzerns sein, aber auch ein US-Händler, ein Distributor oder ein Logistikdienstleister. Die CBP wickelt die Rückzahlungen über das Cape-Verfahren im Ace-Portal ab.

Donald Trump: Die US-Regierung muss zurückzahlen – und will neue Zölle berechnen.

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© Brendan McDermid

Deshalb können rechtlicher Zahlungsempfänger und wirtschaftlich Belasteter auseinanderfallen. Hat ein Logistiker Zölle für Kunden ausgelegt, kann er die Erstattung nicht ohne Weiteres als eigenen Gewinn verbuchen. Auch bei Unternehmen, die Zollkosten über Preise weitergegeben haben, ist der wirtschaftliche Effekt komplizierter als die reine Erstattungssumme.

Eine Analyse der Federal Reserve Bank of New York kommt zudem zu dem Ergebnis, dass fast 90 Prozent der wirtschaftlichen Belastung durch die US-Zölle bei amerikanischen Importeuren und Verbrauchern lagen. Ausländische Lieferanten trugen demnach nur einen kleineren Anteil über niedrigere Exportpreise. Wer die Kosten nicht selbst getragen hat, wird eine Rückzahlung häufig nicht vollständig als eigenen Ertrag behalten können.

Daimler Truck hebt Prognose an – der Zolleffekt bleibt aber unklar

Auch Daimler Truck zählt zu den Unternehmen, bei denen sich die veränderte US-Zolllage positiv auswirkt. Der Konzern erhöhte seine Prognose für das bereinigte EBIT 2026 von 3,2 bis 3,7 Milliarden Euro auf 3,6 bis 4,1 Milliarden Euro.

Als Gründe nannte das Unternehmen sowohl einen günstigeren Zollrahmen als auch höhere erwartete Verkäufe bei Trucks North America. Welcher Anteil der Prognoseanhebung konkret auf die Zollentlastung entfällt, lässt sich aus den veröffentlichten Angaben jedoch nicht belastbar ableiten.

Neue US-Zölle könnten die Entlastung schnell wieder schmälern

Das Supreme-Court-Urteil beseitigt keineswegs alle Zollrisiken. Es betrifft ausschließlich Zölle, die auf IEEPA gestützt wurden. Andere Handelsmaßnahmen bleiben bestehen oder können auf anderer Rechtsgrundlage neu eingeführt werden – etwa nach Section 232 oder Section 301.

Section 232 betrifft unter anderem Stahl, Aluminium sowie bestimmte Fahrzeug- und Industrieprodukte. Auch die US-Regierung hat inzwischen neue Zölle auf Grundlage anderer Gesetze verhängt.

Die politische Unsicherheit bleibt damit hoch. Im Juli 2026 drohte Donald Trump der Europäischen Union mit zusätzlichen „substanziellen“ Zöllen, nachdem die EU Google mit 890 Millionen Euro belegt hatte. Zugleich verhängte seine Regierung eine neue Zollrunde gegen mehr als 80 Länder.

Der EU-US-Handelsdeal vom 27. Juli 2025 begrenzt die US-Zollbelastung für die meisten EU-Exporte zwar grundsätzlich auf 15 Prozent. Die Vereinbarung ist aber ausdrücklich politisch und nicht rechtsverbindlich. Sie schafft Orientierung, aber keine vollständige Absicherung gegen neue handelspolitische Konflikte.

Pharmaindustrie warnt vor dauerhaftem Zollrisiko

Besonders angespannt ist die Lage für die Pharmaindustrie. Der Branchenverband Pharma Deutschland warnt nach dem Inkrafttreten erster Section-232-Maßnahmen für Arzneimittel am 31. Juli 2026 vor einem „Klima permanenter Unsicherheit“.

Der Verband verweist auf neue Regelungen für patentgeschützte Arzneimittel und pharmazeutische Wirkstoffe sowie auf politische Debatten über mögliche weitere Maßnahmen, etwa Strafzölle auf Generika. Solche Ankündigungen sind noch keine automatisch wirksamen Belastungen für alle Unternehmen. Sie erhöhen aber die Planungsrisiken für Hersteller, Lieferketten und Investitionen.

Zusätzliche Unsicherheit entsteht im Handelskonflikt zwischen den USA und Kanada. Kanada hat Gegenzölle mit gestaffelten Sätzen von 15, 25 und 50 Prozent angekündigt, die am 8. September 2026 in Kraft treten sollen. Dieser Streit folgt anderen rechtlichen Grundlagen und wird vom IEEPA-Urteil nicht erfasst.

Fazit: Die Millionen sind real – aber kein sicherer Dauergewinn

Die mehr als 790 Millionen Euro an bekannten US-Zollerstattungen sind für deutsche börsennotierte Unternehmen ein relevanter Zwischenstand. Doch sie sind weder die vollständige deutsche Bilanz noch automatisch ein Geldsegen.

Bei Siemens Healthineers oder Rational können Rückzahlungen das Ergebnis spürbar verbessern. Bei DHL ist ein großer Teil dagegen wirtschaftlich den Kunden zuzurechnen. Zudem bleiben praktische und rechtliche Fragen offen: das noch laufende Cape-Verfahren, mögliche Verzögerungen, ungeklärte Altfälle bereits liquidierter Einfuhren und mögliche Rechtsmittel.

Vor allem aber kann Washington neue Handelsbarrieren auf anderer Rechtsgrundlage errichten, während alte Zölle noch erstattet werden. Die US-Zollerstattungen sind deshalb für deutsche Unternehmen vor allem eines: eine finanzielle Entlastung mit vielen Vorbehalten – und kein verlässlicher Schutz vor der nächsten Runde im Handelskonflikt.

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