Peter-Michael Diestel findet deutliche Worte: „Die strafrechtliche Verfolgung meines Mandanten erinnert an finsterste Zeiten, nicht an Zeiten, in denen ich denken, lesen und schreiben gelernt habe“, schreibt er an die OAZ. Der Rechtsanwalt und frühere DDR-Innenminister hat bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den sächsischen Kabarettisten Uwe Steimle beantragt.
In einem am 25. August übermittelten Schreiben argumentiert Diestel, der Verdacht einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten nach § 126 StGB entbehre „jeder strafrechtlichen Grundlage“.
Hintergrund ist ein Auftritt Steimles bei einer AfD-Podiumsdiskussion in Dessau-Roßlau am 14. Juli. Auf dem Podium saßen neben dem Kabarettisten der AfD-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla und der sachsen-anhaltische AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Steimle hatte mit Blick auf Bundeskanzler Friedrich Merz gefragt: „Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“ Zu einem Porträt von Alt-Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte er, wenn der Nagel breche, „stellen wir sie an die Wand“.
Verweis auf den Kabarettisten Werner Finck
Diestel führt in seinem Schriftsatz aus, die inkriminierten Passagen müssten im Gesamtkontext von Steimles Auftritt betrachtet werden. Dieser sei „gerade darauf gerichtet, dass Uwe Steimle sich vorbehaltlos für Frieden einsetzt“. Als politischer Kabarettist habe Steimle mit drastischen Worten zwei Politiker angegriffen, denen er vorwerfe, nichts für den Frieden zu tun.
Die Merkel-Passage sei eine bewusste Anleihe beim antinazistischen Kabarettisten Werner Finck, der während der NS-Diktatur mit einem gerahmten Hitler-Porträt auf die Bühne kam und fragte: „Was mach ich jetzt mit ihm? An die Wand stellen oder aufhängen?“ Es wäre laut Diestel „völlig falsch, in den von Steimle diesbezüglich genommenen wörtlichen Anleihen etwa eine Gleichsetzung von Hitler und Merkel zu sehen“. Es handle sich um ein Stilmittel politischer Satire.
Auch die Stauffenberg-Bemerkung sei durch die Kunst- und Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. Diestel zitiert dazu aus dem Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: Der Tatbestand des § 126 setze voraus, dass der Drohende die Ankündigung einer Gewalttat „als von seinem Willen abhängig darstellt“. Diese Voraussetzung sei bei Steimle „definitiv nicht“ erfüllt. Auch der subjektive Tatbestand liege nicht vor.
Verweis auf prominente Kritiker der Merz-Politik
Diestel verweist zudem darauf, dass Steimles Kritik an Merz sich mit der „Mehrheitsmeinung der ostdeutschen Bevölkerung“ decke und Entsprechung finde in Äußerungen prominenter Intellektueller wie den früheren Generälen Harald Kujat, Erich Vad und Wolfgang Richter, der Journalistin Gabriele Krone-Schmalz, dem Journalisten Patrick Baab, den früheren Europapolitikern Günter Verheugen und Michael von der Schulenburg sowie den Wissenschaftlern Julian Nida-Rümelin, Reinhard Merkel und Wolfgang Streeck. Auch die Schriftsteller Volker Braun und Ingo Schulze werden genannt.
Der Anwalt schließt seine Ausführungen mit einem persönlichen Appell: Die bereits erfolgte Einleitung des Strafverfahrens erweise sich „quasi als das Schießen mit Kanonen auf Spatzen“. Er könne nicht ausschließen, dass die Staatsanwaltschaft die Sache trotz eindeutiger Rechtslage zur Anklage bringe. Ein von der Verteidigung angebotenes persönliches Gespräch sei bisher unbeantwortet geblieben. Es sei ihm und seinem Mandanten „bisher unvorstellbar“ gewesen, „dass politische Kabarettisten in einer Art und Weise verfolgt werden könnten, die es wohl letztmalig im Dritten Reich gegeben hat“.
Peter-Michael Diestel (damals DSU) war Innenminister in der letzten Regierung der DDR. Der Jurist verteidigt den sächsischen Kabarettisten Uwe Steimle.
© Carsten Koall
Diestel verweist auch auf seinen eigenen Beitrag zur deutschen Einheit, den er nach wie vor verteidige, auch wenn er feststellen müsse, dass die Entwicklung sich „in einer diametralen entgegengesetzten Entwicklung befindet“.
Steimle sieht sich als Seismograph
Steimle selbst hat in einem Interview mit der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung (OAZ) seine Sicht dargelegt. Er sei von Tino Chrupalla eingeladen worden, zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Frieden. „Für mich steht der Frieden über der Partei“, sagte Steimle. Er habe vor dem Auftritt geklärt, dass er als Satiriker sprechen werde. „Die Leute im Saal haben alles verstanden. Nur, wer es nicht verstehen wollte, war entsetzt.“
Zur Stauffenberg-Aussage erklärte Steimle, sie sei sein „Herzensschrei“ gewesen nach Merz-Zitaten, wonach Freiheit wichtiger sei als Frieden und er keine Angst vor einem Nuklearkrieg habe. „Müssen denn erst wieder Millionen Tote am Firmament sichtbar werden, bis einer in der CDU ruft: Friedrich, halte ein, bedenke das Ende?“ Zur Merkel-Passage sagte er: „Ich habe nicht eine Sekunde an Gewalt gedacht.“
„Es geht nicht um die AfD – es geht um den Frieden“ - Uwe Steimle im Interview
Rechenzentrum für 5,6 Milliarden Euro bei Rostock geplant
Steimle räumte im Interview ein, sich möglicherweise „unglücklich ausgedrückt“ zu haben. Von der Kraft her würde er heute eher nicht mehr auf eine solche Veranstaltung gehen. „Aber von der Haltung her – weil es für den Frieden war – sicher.“ Nach eigenen Angaben wurden Auftritte in Städten wie Lüneburg, Zwickau, Görlitz und Schwedt abgesagt. Er spricht von einem „modernen Berufsverbot“.
Gegenüber Karl Graf von Stauffenberg, dem Enkel des Widerstandskämpfers Claus Schenk Graf von Stauffenberg, hat Steimle eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet er sich, den Namen Stauffenberg nicht mehr in einen Zusammenhang mit Gewaltaufrufen gegen Bundeskanzler Merz zu stellen. Eine Entschuldigung lehnte Steimle ab.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]