Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 29 Jahre alten Mann. Es geht unter anderem um den Verdacht, sich jugendpornografische Inhalte verschafft und pornografische Inhalte verbreitet zu haben, wie beide Behörden am Donnerstag gemeinsam mitteilten. Der Beschuldigte war als saisonal beschäftigter Mitarbeiter bei der Dresdner Parkeisenbahn tätig.
Nach Angaben der Ermittler soll er im Jahr 2022 einem damals 14-jährigen Jugendlichen pornografische Inhalte zugesandt haben. Mit dem Jugendlichen soll er den Behörden zufolge über längere Zeit ein sexuelles Verhältnis gehabt haben. Zudem soll der 29-Jährige den Jugendlichen aufgefordert haben, Nacktbilder von sich zu schicken.
Der Beschuldigte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft. Zu den Vorwürfen hat er sich bislang nicht geäußert.
Behörden bewerten sexuelles Verhältnis vorläufig
Das sexuelle Verhältnis selbst sei nach derzeitigem Ermittlungsstand strafrechtlich nicht relevant, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei mit. Die Voraussetzungen für die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen lägen demnach nicht vor.
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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an. Von dem mittlerweile noch geringfügig beschäftigten Erwachsenen hat sich die Geschäftsführung der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG), die Verantwortlichen für den Großen Garten und der Leiter der Dresdner Parkeisenbahn, mit sofortiger Wirkung getrennt. Ob und welche weiteren Konsequenzen das Vorkommnis haben wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Bei der Parkeisenbahn kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen. Geschäftsführer der SBG, Dr. Christian Striefler sagt mit Blick auf den aktuellen Fall: „Wie in der Vergangenheit auch, zeigen wir null Toleranz gegenüber Personen, die sich nicht an unser Kinderschutzkonzept halten. Den nun bekannt gewordenen Fall werden wir mit höchster Sorgfalt aufarbeiten.“ Die SBG haben mit Unterstützung des sozialpädagogischen Teams der Parkeisenbahn und externen Fachkräften aus dem Bereich Kinder- und Jugendschutz sofort alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen und Strafanzeige gestellt.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen habe für die Verantwortlichen bei der Dresdner Parkeisenbahn höchste Priorität, teilen die SBG am Donnerstag in einem offiziellen Statement mit. Das geltende Schutzkonzept für den präventiven Schutz vor Grenzverletzungen und Gewalt bei der Dresdner Parkeisenbahn wurde 2016 zusammen mit der AWO entwickelt. Als „Schutzkonzept der Dresdner Parkeisenbahn und des Fördervereins Dresdner Parkeisenbahn e.V. als sichere Orte für Kinder und Jugendliche“, gebe es Strukturen und Verfahren vor, die im Falle einer Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen ein zügiges Handeln ermöglichen.
Weitere Vorwürfe in den vergangenen Jahren
Bereits 2016 war die Dresdner Parkeisenbahn wegen des sexuellen Missbrauchs eines Jungen in die Schlagzeilen geraten. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen trennte sich Schlösserland von drei Mitarbeitern. Darunter befand sich ein 38 Jahre alter Tatverdächtiger, der sich das Leben nahm. In der Folge stellte sich heraus, dass der Täter bereits in den sechs Jahren zuvor wiederholt auffällig geworden war und Verantwortliche entsprechende Hinweise wissentlich ignoriert hatten.
Im Jahr 2020 wurde ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter der Dresdner Parkeisenbahn vom Dienst suspendiert. Schlösserland Sachsen warf ihm damals auffällige Handlungen und auffälliges Verhalten gegenüber einem minderjährigen Parkeisenbahner vor. In einem weiteren Fall 2024 trennte sich Sachsens Schlösserland GmbH von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter der Dresdner Parkeisenbahn. Nach Angaben einer Sprecherin wurde dieser wegen „grenzüberschreitenden Verhaltens“ bei der Polizei angezeigt.
Die Dresdner Parkeisenbahn geriet bereits 2016 wegen des sexuellen Missbrauchs eines Jungen in die Schlagzeilen. Damals trennte sich Schlösserland Sachsen von drei Mitarbeitern. Unter ihnen war ein 38-jähriger Tatverdächtiger, der sich später das Leben nahm. Anschließend wurde bekannt, dass er schon in den sechs Jahren zuvor wiederholt auffällig geworden war und Verantwortliche entsprechende Hinweise bewusst ignoriert hatten.
2020 suspendierte Schlösserland Sachsen einen geringfügig beschäftigten Mitarbeiter der Parkeisenbahn. Das Unternehmen warf ihm auffällige Handlungen und auffälliges Verhalten gegenüber einem minderjährigen Parkeisenbahner vor. In einem weiteren Fall trennte sich Schlösserland 2024 von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter. Dabei ging es offenbar um „grenzüberschreitendes Verhalten“.
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