Verehelichte und Verpartnerte

Katja Tichomirowa
1 Min

Beamte sind Beamte. Ist der Beamte verheiratet, erhält er eine Verheirateten-Zulage. Homosexuelle Beamte dagegen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben keinen Anspruch auf eine Verheirateten-Zulage. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit die Beschwerde eines städtischen Beamten aus Düsseldorf abgelehnt.Denn, so sagen die Karlsruher Richter, der Gesetzgeber hat die eingetragene Lebensgemeinschaft der Ehe nicht vollständig gleichgestellt. In der Ehe nämlich seien typischerweise Kinder vorhanden, deren Erziehung durch die Verheirateten-Zulage unterstützt werde. "Verpartnerte" Beamte dagegen sind typischerweise kinderlos. Deshalb gibt es für sie keinen Verheirateten-Zuschlag oder sollte man besser sagen, keine Eheprämie? Denn schließlich erhalten sie auch verehelichte und dennoch kinderlose Beamte.Beamte sind also nicht gleich Beamte, sondern verpartnerte oder verehelichte Beamte? Der Europäische Gerichtshof sieht das im Hinblick auf die Hinterbliebenen-Renten anders. Er mahnte jüngst die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften an. Auch hat das Bundesverfassungsgericht in einem vorangegangenen Urteil festgestellt, dass Artikel 6 des Grundgesetzes keine Benachteiligungen eingetragener Lebensgemeinschaften gegenüber der Ehe verlange. Wie passt das alles zusammen? Gar nicht. Gefragt ist der Gesetzgeber. Entweder er schafft die Ehe-Prämie ab oder er stellt Beamte Beamten gleich.

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