Verfahrensfehler gerügt

Schönefeld-Planung vor Verfassungsgericht

Jürgen Schwenkenbecher
1 Min

POTSDAM. Die vier Berliner Umlandgemeinden Blankenfelde, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf haben am Freitag beim Brandenburger Verfassungsgericht gegen das Landesentwicklungsprogramm (LEPro) Verfassungsbeschwerde eingelegt. Damit wollen sie eine der wichtigsten Planungsgrundlagen für den Ausbau des Flughafens Schönefeld für nichtig erklären lassen. Die Landesregierung hatte das LEPro modifiziert, nachdem das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) es im vorigen Jahr als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung bezeichnet hatte. Gerügt wurde unter anderem, dass es in der alten Fassung keine Abwägung von Alternativstandorten gegeben habe. Nach Ansicht der vier Gemeinden ist dieser Verfahrensfehler auch in der neuen Fassung nicht behoben worden. Mit einer Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts frühestens im November zu rechnen. (sj.)

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