BERLIN. Zum zweiten Mal innerhalb von acht Monaten hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Internetdaten eingeschränkt. Das Gericht verfügte in einer einstweiligen Anordnung, dass die Daten nur unter strengen Voraussetzungen an die Geheimdienste und an die Polizei gegeben werden dürfen. Andernfalls könne die Polizei "weit reichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte" auch unbeteiligter Dritter erhalten, hieß es in dem gestern veröffentlichten Beschluss. Mit der Entscheidung wurden neuere Bestimmungen des Bayerischen und Thüringischen Polizeigesetzes außer Kraft gesetzt.Seit Anfang des Jahres sind die Telekommunikationsfirmen verpflichtet, die Verbindungsdaten von Telefon- und Handygesprächen sowie bei der Internetnutzung sechs Monate lang zu speichern. Bereits im März hatten die Richter in einer einstweiligen Anordnung die Vorratsdatenspeicherung bei der Verfolgung von Straftaten begrenzt. Diese Einschränkung gilt nun weitere sechs Monate. Unklar ist, wann das Gericht grundsätzlich über die Vorratsdatenspeicherung entscheidet.Der FDP-Politiker Max Stadler sieht gute Chancen, dass die Vorratsdatenspeicherung generell für verfassungswidrig erklärt wird. "Das Gericht verbietet äußerst selten die Anwendung von Gesetzen mit einstweiligen Verfügungen. Deshalb sind die Erfolgsaussichten in dem Hauptsacheverfahren hoch", sagte er der Berliner Zeitung.Auch der Streit um die heimliche Durchsuchung von privaten Computern wird voraussichtlich von den Karlsruher Richtern entschieden werden. Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Renate Künast, kündigte gestern eine Klage ihrer Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht an.Der FDP-Politiker und frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum will ebenfalls nach Karlsruhe ziehen. Am nächsten Mittwoch soll der Bundestag über das BKA-Gesetz entscheiden, das das Ausspähen von Computern ermöglicht. Die Koalition hatte sich am späten Mittwochabend auf letzte Änderungen verständigt. So soll dieses Ermittlungsinstrument bis 2020 befristet werden. Mit dem Gesetz wird das Bundeskriminalamt (BKA) die Zuständigkeit für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus erhalten.Kritik kam von der Opposition. Der Grünen-Politiker Volker Beck warnte vor einer Supersicherheitsbehörde mit sämtlichen Geheimdienstbefugnissen. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, nannte das Gesetz ein Debakel.Tagesthema Seite 2------------------------------"Die Vorratsdatenspeicherung ist ein extremer Sündenfall." Max Stadler, FDP
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