Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die gesonderte Beobachtung der Scientology-Organisation eingestellt. „Nachdem die ‚Scientology Organisation‘ auf Bundesebene in den letzten Jahren an Relevanz verloren hat, wird ihre Bearbeitung im BfV nicht länger als bundesweiter, eigenständiger Phänomenbereich fortgeführt“, teilte die Behörde am Freitag mit. Damit entfalle auch die gesonderte Ausweisung von Scientology im Verfassungsschutzbericht.
Zuerst hatten der Südwestrundfunk (SWR) und das ARD-Hauptstadtstudio über die Entscheidung berichtet. Grund sei eine stärkere Fokussierung der Verfassungsschützer auf aktuelle Problemfelder wie Spionage, Sabotage oder Terrorismus.
Schauspielerin Leah Remini verklagt Scientology-Organisation
Beobachtung im Einzelfall weiterhin möglich
Von Fall zu Fall werde der Verfassungsschutz aber weiter in Sachen Scientology aktiv werden, teilte das BfV mit. „Unabhängig davon werden aber Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die von diesem Personenpotenzial ausgehen, auch weiterhin durch den Verfassungsschutz bearbeitet.“ Die ideologische Einordnung extremistischer Bestrebungen diene „arbeitsorganisatorischen Zwecken“, hieß es weiter. Scientology in Deutschland äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zur Entscheidung.
Nach Informationen von SWR und ARD-Hauptstadtstudio prüfen auch die Landesbehörden in den besonders betroffenen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg, die gesonderte Beobachtung einzustellen. Teilweise sei dies bereits vollzogen.
Hintergrund zur Organisation
Die in den 1950er Jahren von L. Ron Hubbard in den USA gegründete Scientology-Bewegung ist in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Eine erste Niederlassung entstand hierzulande 1970. Im letzten Verfassungsschutzbericht hieß es, die Organisation verfolge weiter „weltweit einen aktiven Expansionskurs“. Die Mitgliederzahl in Deutschland stagniere seit 2021 bei rund 3.600 Personen.
Das von Scientology angestrebte System einer Regierung durch eine scientologische Führungselite ist aus Sicht des Verfassungsschutzes mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. In einer solchen Gesellschaft würden zudem wesentliche Grund- und Menschenrechte wie die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Gleichbehandlung nicht gewährleistet. (mit AFP)
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]