Sicherheitsbehörden in Berlin haben sich gegen eine geplante Mehrheitsbeteiligung der chinesischen Staatsreederei Cosco an der Hamburger Spedition Konrad Zippel ausgesprochen. Nun muss das Bundeskabinett über den Fall befinden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Wie aus Sicherheitskreisen verlautete, brachte der Inlandsnachrichtendienst seine Einwände auch schriftlich vor. Die Verfassungsschützer hätten Sorge wegen der „kumulativen Erwerbsvorhaben“ des chinesischen Staatskonzerns in Deutschland und der Europäischen Union, berichteten WDR und NDR übereinstimmend.
Die Sender beziehen sich auf eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes im Rahmen eines Investitionsprüfverfahrens des Bundeswirtschaftsministeriums. Cosco will sich mit 80 Prozent an Zippel beteiligen. Das Bundeskartellamt hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Die abschließende Entscheidung liegt jedoch beim Bundeskabinett.
China in Berlin: Besuch bei guten Kunden
Cosco in Hamburg: Wie China Europas Häfen beherrscht
Bereits Beteiligung am Hamburger Hafen
Cosco ist nach eigenen Angaben die viertgrößte Reederei der Welt. Seit 2023 hält der Konzern eine Minderheitsbeteiligung an der Betreibergesellschaft des HHLA-Container-Terminals Tollerort im Hamburger Hafen. Bereits vor diesem Einstieg hatte es Warnungen vor einem wachsenden strategischen Einfluss Chinas auf die deutsche Infrastruktur gegeben.
Ursprünglich hatte Cosco damals eine Beteiligung von 35 Prozent an dem Terminal angestrebt. Genehmigt wurde am Ende lediglich ein Anteil von 24,99 Prozent. Die Bundesregierung folgte damit den Bedenken aus mehreren Ressorts und Sicherheitsbehörden.
Spedition mit langer Tradition
Die 1876 gegründete Spedition Konrad Zippel beschäftigt rund 350 Mitarbeiter. Das Unternehmen ist auf Containertransporte zwischen dem Seehafen und dem Binnenland spezialisiert und gilt damit als wichtiges Bindeglied in der deutschen Hafenlogistik.
Eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums oder von Cosco zu den Bedenken des Verfassungsschutzes lag zunächst nicht vor. Auch wann das Bundeskabinett über den Fall entscheiden wird, war zunächst offen. (mit dpa)
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]