BERLIN, 24. März. Am vergangenen Donnerstag fiel Johannes Rau aus seiner Rolle: Nur einen Tag vor der mit Spannung erwarteten Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat mischte sich der Bundespräsident in die Tagespolitik ein: Es liege im Interesse unseres Landes, Integration und Zuwanderung zeitgemäß zu organisieren, meldete er sich sich via Zeitungsinterview zu Wort. "Ich appelliere deshalb an alle Parteien, in dieser so wichtigen Frage eigene Interessen zurückzustellen und eine Einigung zu ermöglichen."Natürlich ist es dem Präsidenten nicht verboten, sich derart einzumischen. Aber das Grundgesetz verpflichtet ihn eigentlich zu parteipolitischer Neutralität und Distanz zur Parteipolitik des Alltags. "So entspricht es guter Übung, dass sich das Staatsoberhaupt mit öffentlichen Äußerungen zu tagespolitischen Fragen zurückhält, die parteipolitisch umstritten sind", heißt es auch auf der Internet-Seite des Bundespräsidenten.Eine HerzensangelegenheitDie Äußerungen waren ohnehin unnötig, um Raus Haltung deutlich zu machen. Kaum ein Thema hat er so oft angesprochen wie Zuwanderung und Integration. In seiner "Berliner Rede" im Mai 2000 - mitten im Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen (CDU-Slogan "Kinder statt Inder") warb er für geregelte Zuwanderung: "Einwanderung darf nicht dem Zufall überlassen bleiben. Wir brauchen gut durchdachte, praktikable Konzepte, die niemanden überfordern."Nun muss Rau über ein Gesetz entscheiden, das ihm eine Herzensangelegenheit ist. Seine jüngsten Bemerkungen lassen sein Dilemma noch deutlicher werden. Das Staatsoberhaupt steht im Mittelpunkt des parteipolitischen Hickhacks. Kaum hatte Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) die Zustimmung der Länderkammer für das Gesetz festgestellt, wurden die ersten Forderungen an Rau erhoben: Er dürfe dieses Gesetz keinesfalls unterschreiben, weil es durch Verfassungsbruch zu Stande gekommen sei, verlangten die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder. Vorsorglich kündigten sie Klage beim Bundesverfassungsgericht an, sollte Rau doch unterzeichnen. Die Bundesregierung hielt dagegen, sprach von einer Beschädigung von Raus Amt. Doch die Äußerungen waren nicht weniger deutlich: "Ich habe keine Erwartungen an den Bundespräsidenten, nur Vertrauen", sagte Kanzler Gerhard Schröder.Die Aufgabe, vor der Rau steht, wird durch das Grundgesetz eindeutig geregelt. Das Recht und die Pflicht des Präsidenten zur Überprüfung von Gesetzesvorhaben auf ihre Verfassungsmäßigkeit ergibt sich aus Artikel 82. "Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zu Stande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet", heißt es dort. Nach Ansicht der früheren Bundespräsidenten Karl Carstens (CDU) und Richard von Weizsäcker ist der Präsident verpflichtet, seine Unterschrift zu verweigern, wenn für ihn "offenkundig und zweifelsfrei" feststeht, dass es nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist. Diese Ansicht wird vom Bundesverfassungsgericht geteilt. Gegen die Verweigerung des Präsidenten, das Gesetzgebungsverfahren mit seiner Unterschrift abzuschließen, kann ebenso geklagt werden, wie umgekehrt gegen das Zustandekommen eines Gesetzes. Eine Frist für die Verkündung eines Gesetzes gibt es nicht. Die Ausfertigung darf aber nicht schuldhaft verzögert werden.Sollte der Präsident tatsächlich Einwände gegen das Zuwanderungsgesetz haben, wird er es zurück ans Kanzleramt schicken. Dann muss die Regierung entscheiden, wie es weitergeht und ob sie vor dem Verfassungsgericht klagt.Eines ist sicher: Die Zuwanderung wird Wahlkampfthema, egal wie Rau entscheidet. Das scheint ihm keine Sorgen zu bereiten. Man könne Wahlkämpfe mit solchen Themen auch so führen, dass "dabei keine Verletzungen entstehen und die politische Kultur nicht beschädigt wird", sagte Rau im vergangenen Sommer.Nicht einmalig // Von den rund 5 800 Gesetzen, die Bundespräsidenten seit 1949 unterzeichnen sollten, wurden nur wenige abgelehnt.Richard von Weizäcker wies 1990 das Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung zurück. Es sei unvereinbar mit dem Grundgesetz, da hoheitliche Befugnisse in öffentlichem Dienst lägen.Walter Scheel lehnt 1976 Wehrpflichtnovelle ab, weil die Zustim- mung des Bundesrats fehlte. Um den Inhalt des Gesetzes ging es nicht.Gustav Heinemann monierte 1970 zum Inge- nieurs- und zum Architektengesetz, der Bund haben hier keine Gesetzgebungskompetenz.Heinrich Lübke fertigte 1962 das Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel nicht aus. Es verstoße gegen Artikel 12 des Grundgesetzes, der allen Deutschen das Recht einräumt, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.DDP/MICHAEL KAPPELER Er steht unter Druck von Union und Rot-Grün: Bundespräsident Johannes Rau.
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