Das Amtsgericht Weißwasser hat Sachsens Kultusminister Conrad Clemens wegen eines Verkehrsdelikts schuldig gesprochen. Wie das Gericht mitteilte, wurde dem Minister ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie Kennzeichenmissbrauch zur Last gelegt. Clemens erhielt eine Verwarnung.
Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 400 Euro behielt sich Richter Alex Theile vor. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Der Richter schlug zudem vor, dass Clemens binnen eines Jahres an einem mindestens 20-stündigen Verkehrsunterricht teilnimmt.
Freispruchsanträge von Anklage und Verteidigung
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten übereinstimmend einen Freispruch beantragt. Das Gericht folgte diesen Anträgen nicht.
Clemens war im September 2023 in einer Tempo-30-Zone an einem Altenheim in Krauschwitz im Landkreis Görlitz mit 81 Kilometern pro Stunde gemessen worden. Zu diesem Zeitpunkt leitete er noch die sächsische Landesvertretung in Berlin.
Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 560 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot hatte der Politiker Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Weißwasser machte aus dem ursprünglichen Bußgeldverfahren eine Strafsache, nachdem es Kenntnis davon erlangt hatte, dass Clemens wiederholt als Temposünder auffällig geworden war. (mit dpa)
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