Klauseln im Mietvertrag, nach denen die Reduzierung der Miete bei Mängeln nur dann möglich ist, wenn der Vermieter diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, sind hinfällig. Zu diesem Schluss kam der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Leitsatzurteil. Nach Ansicht der Richter führe eine entsprechende Klausel grundsätzlich zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters. Denn hierdurch würde das Risiko für mögliche, unter Umständen sogar gravierende Mängel auf den Mieter abgewälzt.(Urteil des BGH vom 12.03. 2008 -Az. XII ZR 147/05)
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