Nach jahrelangem Streit haben sich die EU-Staaten auf eine Reform der Rechte von Flugpassagieren geeinigt. Die bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen werden beibehalten, wie ein hochrangiger EU-Diplomat der Nachrichtenagentur AFP am Freitag mitteilte. Übrig blieben am Ende kleinere Änderungen, etwa die Pflicht für Fluganbieter, Preise standardmäßig inklusive Handgepäck anzuzeigen.
Passagieren stehen nach geltendem Recht ab einer Verspätung von drei Stunden Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, je nach Flugstrecke. Eine Mehrheit der EU-Länder, darunter Deutschland und Frankreich, hatte sich nach Angaben des US-Portals Politico zunächst dafür ausgesprochen, die Schwelle auf fünf Stunden anzuheben. Auf Druck des Europaparlaments wurde dies fallen gelassen.
Neue Pflichten für Airlines
Fluggesellschaften müssen Passagiere künftig aktiv über ihre Entschädigungsansprüche informieren und klare Hinweise zur Antragstellung bereitstellen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Reisende ihre Ansprüche tatsächlich geltend machen. Nach Angaben der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC fordern derzeit nur 38 Prozent der berechtigten Passagiere ihre Entschädigung ein.
Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärte, die neue Vorgabe werde Entschädigungen „für alle einfacher und effizienter machen“. Das Europaparlament habe „erfolgreich Flugpassagierrechte verteidigt“.
Handgepäck, Familien und Namenskorrekturen
Beim Handgepäck konnten sich die Abgeordneten nicht vollständig durchsetzen. Ein kostenloses Mitführen eines kleinen Koffers an Bord wurde nicht beschlossen. Allerdings müssen Airlines die Preise künftig transparenter ausweisen, sodass Passagiere die Kosten für Handgepäck besser erkennen können.
Eltern dürfen Fluggesellschaften zudem künftig keine Gebühren mehr berechnen, damit sie neben ihren Kindern sitzen können. Namensfehler auf Tickets sollen kostenlos korrigiert werden können.
Kritik von Verbrauchern und Airlines
Verbraucherschützer halten die Reform für unzureichend. Die Vorgaben zur Durchsetzung würden „bedauerlicherweise“ nichts verbessern, sagte Kristina Gírethová von der BEUC laut Politico. Auch die Fluggesellschaften zeigten sich unzufrieden. Der Branchenverband Airlines for Europe kritisierte, ein solches Vorgehen sei „keine Art, EU-Recht zu reformieren“.
Die Reform muss am Montag noch formal von EU-Parlament und Mitgliedstaaten angenommen werden. Nach Inkrafttreten haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit zur Umsetzung.
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