Der Schüler Golo Kirsch hat Post von der Bundeswehr bekommen: Eine Ladung zur Musterung, Termin 31. August 2026. In dem Schreiben wird er aufgefordert, im Karrierecenter Kiel zu erscheinen.
Das Schreiben sorgte für Verwirrung. Denn in der Kommunikation der Bundesregierung und des Verteidigungsministeriums heißt es, die Musterungen beginnen erst im kommenden Jahr. Der Schüler rief daraufhin beim Karrierecenter an und fragte, wie das verpflichtend sein könne. Am Telefon klang es dann ganz anders.
Hier beginnt die Verwirrung um die Bundeswehr-Musterung. Nach dem Zeitplan der Bundesregierung soll die verpflichtende Musterung erst im Sommer 2027 anlaufen. Trotzdem verschickt die Bundeswehr schon jetzt Ladungen – begleitet von Auskünften, die sich in zentralen Punkten widersprechen.
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Was das neue Wehrdienstgesetz 2026 vorsieht
Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Seitdem sollen alle 18-jährigen Frauen und Männer einen Fragebogen zu Motivation und Eignung ausfüllen. Für Männer ist die Antwort Pflicht, für Frauen freiwillig.
Verpflichtend gemustert werden Männer demzufolge erst ab dem 1. Juli 2027 – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2008.
Warum schon 2026 Musterungsbriefe verschickt werden
Auf Anfrage dieser Redaktion erklärte das Bundesverteidigungsministerium, die Musterungspflicht bestehe ab Jahrgang 2008 bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes.
Das eigentliche Problem sei die fehlende Infrastruktur. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 seien die Kreiswehrersatzämter weggefallen. Kapazitäten für die Musterung eines gesamten Jahrgangs stünden voraussichtlich erst Mitte 2027 bereit.
Bis dahin übernähmen die bestehenden Karrierecenter der Bundeswehr die Musterung. Die „bereits erfolgten Ladungen zur Musterung sind mithin gesetzlich legitimiert“, so das Ministerium.
Wer zuerst zur Musterung muss
Widersprüchlich ist vor allem, wen die Bundeswehr zuerst lädt. Das Ministerium teilte dieser Redaktion mit, es würden „zunächst Personen berücksichtigt, die innerhalb der Bereitschaftserklärung ihr Interesse an einer Wehrdienstleistung bekundet haben“. Erst danach kämen im Rahmen freier Kapazitäten weitere Teile des Jahrgangs hinzu, die kein Interesse geäußert hätten.
Ein anderer Schüler berichtet dieser Redaktion jedoch genau das Gegenteil. Ihm sei im Karrierecenter gesagt worden, derzeit würden explizit nur jene gemustert, die im Fragebogen kein Interesse angegeben hätten – damit im kommenden Jahr nicht der ganze Jahrgang auf einmal geladen werden müsse.
Kirsch selbst hatte kein Interesse an der Bundeswehr angegeben. Eine Ladung bekam er trotzdem.
„Wie kann das verpflichtend sein?“ – ein Brief, zwei Antworten
In Kirschs Musterungsbrief, der dieser Redaktion vorliegt, steht die klare Aufforderung, am 31. August 2026 um 7 Uhr im Karrierecenter Kiel zum Assessment und zur Musterung zu erscheinen.
Am Telefon habe es anders geklungen. Kirsch schildert: „Die Frau am Telefon meinte zu mir, dass das, also wenn ich dieses Jahr noch nicht dahin komme, dass das noch nicht so schlimm ist, und nächstes Jahr darf ich auch zweimal nicht kommen. Aber dann würden irgendwann die Polizei vor meiner Tür stehen.“
Dass die Musterung für ihn erst im nächsten Jahr verpflichtend sein soll, steht in dem Brief allerdings nicht.
Verunsicherung unter jungen Männern
Kirsch, der sich in der Schulstreik-Bewegung engagiert, beschreibt Ratlosigkeit in seinem Umfeld. Einige aus seinem engen Freundeskreis seien gar nicht erst erschienen.
„Ich glaube halt, dass der Großteil dort halt einfach aufkreuzt, weil man halt nicht weiß, dass das nicht freiwillig ist oder ja, weil man halt überhaupt gar keine Ahnung darüber hat“, sagt er.
Erneute Verwirrung über Kommunikation des Ministeriums
Schon zu Jahresbeginn hatte ein anderer Teil des Gesetzes für Aufregung gesorgt. Wie im April bekannt wurde, sollen Männer zwischen 17 und 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab beim Karrierecenter genehmigen lassen.
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Hintergrund sei eine „für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung“, erklärte das Ministerium. Die Regel habe schon im Kalten Krieg gegolten, „und hatte keine praktische Relevanz“.
Nach heftiger Kritik ruderte das Ministerium zurück. Die Genehmigung solle als erteilt gelten, „solange der Wehrdienst freiwillig ist“.
Nach Einschätzung des ARD-Rechtsexperten Frank Bräutigam sind diese angekündigten Änderungen kein Entgegenkommen, sondern rechtliche Pflicht. Eine Genehmigung zu verlangen, obwohl noch keine Wehrpflicht gilt, „greift tief in die Grundrechte der jungen Menschen ein“.
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