Vier Stunden dauerte es, bevor ein Herzinfarkt-Patient im Abschiebegewahrsam Hilfe bekam

Strafbefehl gegen Sanitäter

Sabine Deckwerth
4 Min

Die Ermittlungen zur Herzinfarkt-Affäre im Abschiebegewahrsam Köpenick sind abgeschlossen: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen einen Sanitäter der Einrichtung einen Strafbefehl beantragt. Der Mann soll wegen "fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen" 900 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 30 Euro) zahlen. Der Sanitäter hat einen Gefangenen falsch behandelt.Bei dem Gefangenen handelt es sich um den 27-jährigen Algerier Abdelhamid B. Dieser hatte am 28. Mai dieses Jahres, einem Sonnabend, im Polizeigewahrsam einen Herzinfarkt erlitten und wäre beinahe gestorben, weil er nicht rechtzeitig ärztlich behandelt wurde. Der Algerier hatte am Abend gegen 20.30 Uhr über starke Schmerzen in der Brust geklagt. Erst vier Stunden später kam er zu einem Arzt. Mithäftlinge hatten sich damals in einem Brief an die Berliner Zeitung gewandt. Darin stand, dass sie das Wachpersonal mehrfach durch Rufe und Schläge gegen die Tür auf den Kranken aufmerksam gemacht hätten. Die Beamten hätten aber nur gelacht und "Ihr seid doch alle krank" gesagt. Abdelhamid B. sagte später, dass sich die Beamten gerade das DFB-Pokalendspiel im Fernsehen angesehen hätten.In der Öffentlichkeit hatte der Fall Entsetzen ausgelöst. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Polizeipräsident Dieter Glietsch kündigten eine gründliche Prüfung des Vorfalls an. Am Freitag wollte sich Glietsch nicht zu dem Fall äußern.Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Ermittlungen gegen das Wachpersonal wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet. Damit kam sie nicht sehr weit. Wie jetzt bekannt wurde, stellte sie bereits am 16. Juni, knapp drei Wochen nach dem Vorfall, dieses Ermittlungsverfahren wieder ein. Als Begründung wurden rechtliche Gründe genannt. So heißt es in einem Schreiben an Rechtsanwalt Rüdiger Jung, der den Algerier vertritt, aus Sicht der Staatsanwaltschaft gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten vorsätzlich oder fahrlässig in diesem Zusammenhang eine Straftat begangen haben könnten. Jung, der für seinen Mandanten Anzeige gegen unbekannte Bedienstete erstattet hatte, legte Beschwerde ein. Er verlangte, Krankenhaus- und Haftakten zu beschlagnahmen und Zeugen zu vernehmen. Am Freitag sprach er von einem "erstaunlichen Ermittlungsergebnis", er will Akteneinsicht beantragen.Erst nach Jungs Beschwerde wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen, wie die Staatsanwaltschaft dann am 10. August mitteilte. Justizsprecher Michael Grunwald konnte diesen Vorgang am Freitag nicht bestätigen.Der Sanitäter war gegen 22.15 Uhr zu dem Algerier gerufen worden. Weil das EKG-Gerät nicht funktionierte, hätte er den Patienten gleich ins Krankenhaus bringen müssen, so die Ermittler. Deshalb wurde nun der Strafbefehl gegen ihn beantragt. Dieser muss noch von einem Amtsrichter abgesegnet werden. Erst dann kann er als richterliche Entscheidung einem Beschuldigten per Post zugeschickt werden. Legt dieser nicht binnen zwei Wochen Einspruch ein, ist die Sache erledigt.Die Vorwürfe von Mitgefangenen gegen das Wachpersonal konnten hingegen nicht nachgewiesen werden. Dieter Ziebarth, bis vor kurzem Seelsorger im Abschiebegewahrsam, kritisiert generell die Mentalität der Beamten im Gewahrsam. Das Problem bestehe vor allem darin, dass sie die Häftlinge nicht ernst nähmen, sagt Ziebarth und spricht von "eingefressenen Verhaltensweisen".Abdelhamid B. kam nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus in ein Asylbewerberheim in Spandau. Er war im Februar illegal eingereist und im März festgenommen worden. Weil seiner Abschiebung nach dem Herzinfarkt ein "Hindernis" entgegenstand, erhielt er eine Duldung. Es gehe ihm gesundheitlich noch immer nicht gut, sagt sein Betreuer. Er habe eine Reha-Maßnahme hinter sich, stehe unter ärztlicher Beobachtung und müsse täglich Medikamente nehmen.------------------------------AbschiebungIn Köpenick sitzen derzeit mehr als 100 Männer und Frauen, denen Deutschland kein Bleiberecht gewähren will. Die Unterbringung dort soll keine Bestrafung darstellen, sondern dient offiziell nur der Sicherung einer erfolgreichen Abschiebung. Der Gewahrsam ist der Polizei unterstellt.Ein Albaner aus dem Kosovo hatte am 2. Dezember 2001, einem Sonntag, ebenfalls im Abschiebegewahrsam Köpenick einen Herzinfarkt erlitten und wurde erst zwölf Stunden später zu einer Ärztin gebracht. Die diensthabenden Sanitäter hatten seine Hilferufe nicht beachtet.Flüchtlingsrat und Grüne fordern, die Struktur der medizinischen Betreuung im Gewahrsam zu ändern. Die Gefangenen sollen durch unabhängige Ärzte behandelt werden und nicht durch den polizeiärztlichen Dienst. "Wenn man Leute einsperrt", sagen die Grünen, "muss man eine optimale Versorgung gewährleisten."Ein Häftling verbringt nach Angaben der Polizei im Schnitt 58 Tage im Abschiebegewahrsam. Die Zellen der Insassen sind vergittert, die einzelnen Stationen mit Metallgittern gesichert. Es gibt dort Vier- und Sechsbettzimmer.Als Türken sind die meisten Häftlinge registriert. Unter ihnen sind viele Kurden. Die zweitstärkste Gruppe sind Vietnamesen, gefolgt von Menschen aus den Staaten der Ex-Sowjetunion und aus arabischen Ländern.------------------------------"Mich regt auf, dass Leute nicht ernst genommen werden, weil sie Häftlinge sind."Seelsorger Dieter Ziebarth------------------------------Foto: Hinter Gittern: Ein Gefangener im Abschiebegewahrsam Köpenick.

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