Vom Gleichheitsgrundsatz verabschiedet

BLZ
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Seite 1: "Arm, sexy und ohne Hilfe" von Christine Richter und Thomas Rogalla sowie Meinung: "Armes Berlin" von Hendrik Munsberg (20. Oktober):Eigentlich könnte man meinen, das Bundesverfassungsgericht hätte konsequent gehandelt. Es gibt das Problem der chronisch unterfinanzierten Länder in den politischen Raum zurück. Wo es auch hingehört. Wäre da nicht die Begründung, die mehr als nur Kopfschütteln hervorrufen darf. Selbst bei wohlwollender Betrachtungsweise, die Begründung ist haarsträubend und von keiner finanzpolitischen Kompetenz geprägt. Das Bundesverfassungsgericht offenbart in der Urteilsbegründung, dass es keinerlei Probleme mit einem Sozialabbau und unterschiedlichen Lebensverhältnissen in unserem Land hat.Damit legt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Hand an das Grundgesetz. Gleiche Lebensverhältnisse in einem sozialen Bundesstaat? Das ist das Skandalöse des Urteils. Die Politik ist nun gefordert.Michael Grunst, Berlin

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