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Sicherheit

Wie bei der Nato: Von der Leyen will eigenen „Artikel 4“ für die EU

Sabotage, Cyberangriffe und Drohnenvorfälle bleiben häufig unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs. Ein neues EU-Protokoll soll dennoch eine gemeinsame Reaktion der 27 Mitgliedstaaten ermöglichen.

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält am Mittwoch im Europaparlament in Straßburg ihre Rede zur Lage der Union.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält am Mittwoch im Europaparlament in Straßburg ihre Rede zur Lage der Union.

© JEAN-CHRISTOPHE VERHAEGEN/AFP

Cyberangriffe, Sabotage, Brandstiftung und das Eindringen von Drohnen: Die Europäische Union soll nach dem Willen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen künftig schneller und geschlossen auf solche Sicherheitskrisen reagieren können. In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union kündigte sie am Mittwoch in Straßburg einen neuen Mechanismus nach dem Vorbild von Artikel 4 des Nato-Vertrags an.

Europa brauche einen eigenen Handlungsplan gegen hybride Angriffe und müsse sich dringend darauf verständigen, wie auf bestimmte Vorfälle reagiert werden solle, sagte von der Leyen nach Angaben der Nachrichtenagentur AP. Gemeint seien insbesondere Handlungen, die noch unterhalb eines bewaffneten Angriffs lägen, aber die nationale Sicherheit eindeutig bedrohten.

Von der Leyen verwies auf jüngste Vorfälle in Litauen, Dänemark und Polen. „Cybersabotage, Brandstiftung, Drohneneindringlinge“ nähmen täglich zu, sagte sie laut dem Guardian. Viele europäische Regierungen machen Russland für solche Aktionen verantwortlich. Die Urheberschaft einzelner Vorfälle ist jedoch häufig schwer nachzuweisen oder Gegenstand laufender Ermittlungen.

Was im Ernstfall geschehen soll

Von der Leyen bezeichnete ihren Vorschlag als „Notfallprotokoll für die Sicherheit“. Sobald ein Mitgliedstaat den Mechanismus auslöse, sollten alle EU-Länder zusammentreten. Gemeinsam sollten sie eine europäische Antwort abstimmen, eine weitere Eskalation abschrecken und die Auswirkungen des Vorfalls begrenzen.

Welche Maßnahmen daraus folgen, wäre demnach jeweils Gegenstand der Beratungen. Denkbar wären diplomatische Schritte, Sanktionen, der Austausch von Geheimdienstinformationen, technische Hilfe oder ein verstärkter Schutz kritischer Infrastruktur. Einen automatischen Militäreinsatz würde das Protokoll nicht auslösen.

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Für Laien lässt sich der Plan deshalb als politische Alarmtaste verstehen: Ein betroffenes Land könnte die übrigen Mitgliedstaaten kurzfristig an einen Tisch rufen, noch bevor ein Vorfall die Schwelle zu einem offenen bewaffneten Angriff überschreitet.

Wie das Verfahren rechtlich verankert werden soll, ließ von der Leyen offen. Auch zu Fristen, Entscheidungsregeln und möglichen Reaktionen machte sie keine näheren Angaben. Der Vorschlag ist damit zunächst eine politische Initiative und noch kein beschlossener Mechanismus.

Artikel 4 ist nicht der Bündnisfall

Das Vorbild ist Artikel 4 des Nato-Vertrags. Danach können Nato-Mitglieder Beratungen verlangen, wenn nach ihrer Einschätzung die territoriale Unversehrtheit, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit eines Mitgliedstaates bedroht ist.

Artikel 4 verpflichtet die Verbündeten zunächst nur dazu, miteinander zu beraten. Er darf nicht mit Artikel 5 verwechselt werden. Dieser regelt die kollektive Verteidigung nach einem bewaffneten Angriff. Aber auch Artikel 5 bedeutet nicht, dass automatisch alle Nato-Staaten in einen Krieg eintreten. Jeder Verbündete entscheidet selbst, welche Maßnahmen er für erforderlich hält. Dazu kann auch der Einsatz militärischer Gewalt gehören.

Von der Leyens Formel von einem eigenen „Artikel 4“ für die EU ist daher eine politische Kurzbeschreibung. Sie kündigte nicht an, einen wortgleichen Artikel in die europäischen Verträge aufzunehmen.

Die EU besitzt bereits eine Beistandsklausel

Für den Fall eines bewaffneten Angriffs verfügt die EU bereits über eine eigene Regelung. Nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags schulden die Mitgliedstaaten einem angegriffenen EU-Land Hilfe und Unterstützung mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Klausel berücksichtigt zugleich die Neutralität einzelner Staaten und die besondere Rolle der Nato für ihre Mitglieder.

Daneben existiert mit der Integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen bereits ein Verfahren, mit dem die EU ihre Reaktion auf größere Krisen koordinieren kann. Dieses wird in der Regel vom Vorsitz des Rates gesteuert und wurde unter anderem für Terrorlagen, Pandemien und andere grenzüberschreitende Krisen geschaffen.

Von der Leyens neues Protokoll soll offenbar früher und gezielter bei Sicherheitsbedrohungen greifen. Der entscheidende Unterschied wäre, dass ein einzelner Mitgliedstaat die Konsultationen anstoßen könnte und der Mechanismus ausdrücklich auf hybride Angriffe unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs zugeschnitten wäre. Wie er mit den bestehenden EU-Verfahren verbunden werden soll, erklärte die Kommissionspräsidentin noch nicht.

Von der Leyen schlägt Europäischen Sicherheitsrat vor

Ergänzend kündigte von der Leyen Pläne für einen Europäischen Sicherheitsrat an. Ein solches Gremium könnte die politische und strategische Abstimmung bei internationalen Krisen bündeln. Es wäre nicht mit dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu verwechseln und auch nicht mit dem Europäischen Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs der EU zusammenkommen.

Wie der neue Sicherheitsrat zusammengesetzt wäre, wer ihn einberufen dürfte und ob auch europäische Partner außerhalb der EU beteiligt werden könnten, führte von der Leyen in ihrer Rede nicht näher aus. Ebenso offen blieb, ob Beschlüsse einstimmig gefasst werden müssten und welche eigenen Kompetenzen das Gremium erhalten sollte.

Die Kommissionspräsidentin kann beide Vorhaben nicht allein umsetzen. Für einen neuen Sicherheitsmechanismus müssten die Mitgliedstaaten zumindest politisch zustimmen. Sollte dafür eine Änderung der europäischen Verträge notwendig sein, wäre das Verfahren noch erheblich aufwendiger. Von der Leyens Rede markiert deshalb den Beginn der Debatte und noch keine Entscheidung über einen europäischen „Artikel 4“.

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