Untersuchungsausschüsse

Landtag in Rheinland-Pfalz beschließt Verfassungsänderung zum Nachteil der AfD

In Rheinland-Pfalz wird die Hürde für Untersuchungsausschüsse erhöht. Die zustimmenden Parteien sehen darin den Schutz der Demokratie vor Missbrauch, die AfD will klagen.

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Der AfD-Abgeordnete Damian Lohr im Mainzer Landtag

Der AfD-Abgeordnete Damian Lohr im Mainzer Landtag

© Lando Hass/dpa

Vor Beginn der neuen Legislaturperiode hat der rheinland-pfälzische Landtag die Hürde für Untersuchungsausschüsse erhöht. Die AfD sieht sich gezielt benachteiligt und will vor das Verfassungsgericht ziehen. Parallel hat sich die neue Regierung aus CDU und SPD geeinigt.

Die Änderung der Landesverfassung beschlossen, erschwert die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Künftig ist dafür nicht mehr ein Fünftel, sondern ein Viertel der Abgeordneten erforderlich. In der Sondersitzung am Mittwoch in Mainz stimmten 79 Abgeordnete für den von SPD, CDU und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf, wie der Evangelische Pressedienst (epd) berichtete. Die meisten Abgeordneten der FDP schlossen sich an. Dagegen votierten die AfD-Fraktion sowie die Gruppe der Freien Wähler.

Hintergrund ist das Ergebnis der Landtagswahl vom 22. März. Die AfD stellt im neuen Landtag 24 von 105 Abgeordneten und hätte nach bisheriger Rechtslage allein einen Untersuchungsausschuss einsetzen können. AfD-Politiker hatten dies bereits angekündigt.

„Schutz vor Missbrauch“ oder „undemokratisch“?

Michael Hüttner (SPD) sprach laut epd von einer „Entscheidung der praktischen Vernunft zum Schutz der Demokratie“. Das Quorum werde auf das im Grundgesetz verankerte Niveau angehoben. Es gehe darum, „das Gesetz vor Missbrauch zu schützen und die Regierung vor destruktiven Attacken“. Marcus Klein (CDU) sagte, das Recht zur Einberufung eines Untersuchungsausschusses dürfe nicht dazu dienen, die parlamentarische Arbeit gezielt zu überlasten.

Damian Lohr (AfD) nannte die Verfassungsänderung „beschämend und undemokratisch“. Untersuchungsausschüsse durch die Opposition seien praktisch ausgeschlossen, weil die Grünen jede Zusammenarbeit mit der AfD ablehnten. Ein Blick auf die neue Verteilung der 105 Sitze bestätigt das: CDU (39 Sitze) und SPD (32 Sitze) verfügen gemeinsam über eine Mehrheit, AfD (24) und Grüne (10) bilden die Opposition. Die AfD-Fraktion werde eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof anstrengen.

Neue Koalition aus CDU und SPD unterzeichnet Vertrag

Parallel besiegelten CDU und SPD ihren Koalitionsvertrag für die künftige Landesregierung. Für die CDU unterzeichnete der designierte Ministerpräsident Gordon Schnieder, für die SPD der amtierende Regierungschef Alexander Schweitzer. Seit 2016 hatte die SPD mit der FDP, die es bei der vergangenen Wahl nicht in den Landtag geschafft hat, und den Grünen regiert.

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Der neue Landtag tritt am 18. Mai zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Beide Parteien erhalten jeweils fünf Ministerien. (mit epd und dpa)

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