BERLIN, 29. Oktober. Wer wegen seines Jobs einen zweiten Wohnsitz haben muss, kann seine Mehrkosten künftig unbefristet von der Steuer absetzen. Rot-Grün will die bisher geltende zeitliche Begrenzung der Absetzbarkeit für die doppelte Haushaltsführung auf höchstens zwei Jahre ersatzlos streichen und damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch in Berlin sagte. Die Befristung solle rückwirkend zum 1. Januar 2003 aufgehoben werden. Sogar für noch offene ältere Verfahren - etwa bei noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden - werde die Begrenzung wegfallen.Der Entwurf für die Neuregelung soll in der kommenden Woche vom Finanzausschuss des Bundestages in das Steueränderungsgesetz eingearbeitet werden, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des Handelsblatts. Die Änderung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die 1996 eingeführte zeitliche Begrenzung im April für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach Berechnungen des Finanzministeriums entgehen Bund, Ländern und Gemeinden damit Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 260 Millionen Euro im Jahr. Bei der doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer, die etwa am Wochenende zwischen Arbeits- und Wohnort pendeln, in erster Linie Fahrkosten und die Miete für die Zweitwohnung steuerlich geltend machen. (AFP)
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