Vorwürfe gegen Mediziner der Polizei im Parlament

Amtsärzte sollen Flüchtlinge untersuchen

Christine Richter
2 Min

PDS und Grüne, aber auch die SPD haben starke Zweifel an den Gutachten des polizeiärztlichen Dienstes über den Gesundheitszustand von bosnischen Kriegsflüchtlingen. "Warum können die Flüchtlinge nicht von einem Amtsarzt untersucht werden", kritisierte der SPD-Abgeordnete Hans-Georg Lorenz am Montag im Innenausschuß die bisherige Praxis.Wie berichtet, hatte der neue Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, die Arbeit der Polizeiärzte gerügt: "Es bestehen Zweifel, ob die Begutachtungen von Patienten in der Abschiebehaft sachgerecht, nach den Regeln der ärztlichen Kunst und patientenkonform durchgeführt werden." Kritik übte er auch an der Verflechtung von Innenverwaltung und Polizeiärzten. Die Innenverwaltung sei die Aufsichtsbehörde, die Mediziner seien deshalb nicht so unabhängig, wie es wünschenswert wäre.Innen-Staatssekretär Kuno Böse (CDU) wies die Vorwürfe strikt zurück. Die Innenverwaltung habe keinen Einfluß auf die Polizeiärzte. Als Ärzte im Öffentlichen Dienst seien sie sogar unabhängiger als niedergelassene Ärzte, denn diese seien darauf angewiesen, daß ihre Praxis gut besucht werde. Man nehme die Vorwürfe aber "sehr ernst", da es "häufig" Differenzen über die Gutachten des polizeiärztlichen Dienstes zur Reisefähigkeit gebe. Böse: "Die Kritik ist jedoch überzogen." So gebe es Gutachten, in denen bosnischen Flüchtlingen eine Traumatisierung bescheinigt worden sei, die sich nach der Überprüfung durch einen Neurologen des polizeiärztlichen Dienstes als "nachweislich falsch" herausgestellt hätten. Die Polizei prüfe derzeit, ob man gegen niedergelassene Ärzte strafrechtlich vorgehen müsse. In 75 Fällen seien von zwei Arztpraxen falsche Gutachten ausgestellt worden, berichtete Böse im Innenausschuß. Angesichts der Kritik des neuen Kammerpräsidenten Jonitz hoffe er, daß "einige Polizeiärzte auch nach Standesrecht gegen diese Anschuldigungen vorgehen werden", sagte Böse. In den letzten sechs Monaten wurden 300 Kriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina zur Untersuchung durch den polizeiärztlichen Dienst bestellt. Bei 150 stellte man die Reisefähigkeit fest, bei 140 Personen wurde geprüft, ob eine Traumatisierung vorlag. In 80 bis 90 Prozent der Fälle stellten die Polizeiärzte fest, daß keine Traumatisierung bestehe.

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