Kommentar

Wählen ab 16: Ein Recht, das längst überfällig ist

Über Renten und Klimaziele entscheiden Menschen, die die Folgen nicht mehr erleben. Warum das Wahlalter 16 überfällig ist und das Reifeargument nicht trägt.

4 Min
Wir müssen draußen bleiben: 16-Jährige müssen viel, dürfen in Deutschland aber relativ wenig.

Wir müssen draußen bleiben: 16-Jährige müssen viel, dürfen in Deutschland aber relativ wenig.

© IMAGO/Sven Heidmann

Es gibt Debatten, die werden mit einer Vehemenz geführt, die in keinem Verhältnis zur Sache steht. Die Diskussion um die Absenkung des Wahlalters auf 16 gehört dazu.

Wer sie verfolgt, könnbe meinen, es gehe um die Statik der Republik. Tatsächlich geht es um rund 1,4 Millionen zusätzliche Wahlberechtigte, also um gut zwei Prozent. Und trotzdem lohnt die Debatte, denn sie zeigt recht klar, wie wir über Demokratie denken: als Privileg der Gefestigten oder als praktische Teilnahme, in die man hineinwächst.

Wählen ist eine Gewohnheit

Das stärkste Argument für die Absenkung klingt zunächst banal, weil abgegriffen, wird aber interessanterweise trotzdem gerne ignoriert: die Frage der Betroffenheit. Über Klimaziele, Renten, Schuldenbremse und Infrastruktur wird heute entschieden – wirksam wird das in den 2040er- und 50er-Jahren. Eine alternde Wählerschaft entscheidet mit wachsendem Gewicht über Zeiträume, die sie selbst nicht mehr erleben wird. Das ist eine Schieflage. Generationengerechtigkeit sieht anders aus.

Hinzu kommt: Der Staat behandelt 16-Jährige längst nicht mehr wie unmündige Kinder. Sie sind ab 14 strafmündig, absolvieren Ausbildungen, zahlen Steuern und Sozialabgaben. In acht Bundesländern dürfen sie bereits an Landtagswahlen teilnehmen, in elf an Kommunalwahlen, seit 2024 auch an der Europawahl. Und das längst nicht nur dort, wo Grüne regieren, sondern ebenso in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein. Nur wenn es um die Wahl des Bundestags geht, gilt weiterhin die Altersgrenze von 18 Jahren.

Der Gesetzgeber differenziert nach Lebensbereichen

Dazu kommt ein Befund, der sich in der Wahlforschung erstaunlich robust hält: Wählen ist eine Gewohnheit. Wer das erste Mal zur Urne geht, während er noch in Schule und familiärem Umfeld verankert ist, geht mit höherer Wahrscheinlichkeit auch das zweite und dritte Mal.

Die Premiere mit 18 fällt dagegen oft mitten in die unruhigste Phase eines Lebens – Abschluss, Umzug, Ausbildung, Orientierung. Man könnte sagen: Wir haben den Einstieg ins Wählen ausgerechnet auf den ungünstigsten Moment gelegt. Österreich wählt seit 2007 bundesweit ab 16, Malta ebenso; mehrere Bundesländer und zuletzt Baden-Württemberg haben es vorgemacht. Die Erfahrung zeigt: Die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen lag meist etwas unter dem Gesamtdurchschnitt, aber häufig höher als bei den volljährigen Erstwählern.

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Die Einwände sind damit nicht erledigt. Der rechtssystematische wiegt am schwersten: Volljährigkeit, volle Geschäftsfähigkeit, Führerschein – vieles hängt an der 18. Wer einen Baustein herauslöst, erzeugt eine Unwucht, zumal das passive Wahlrecht bei 18 bliebe. Wählen dürfen, aber nicht gewählt werden: Das ist erklärungsbedürftig. Nur ist unsere Rechtsordnung an dieser Stelle ohnehin kein Monolith, sondern ein Flickenteppich abgestufter Mündigkeiten. Der Gesetzgeber differenziert längst nach Lebensbereichen, weil die Anforderungen unterschiedlich sind.

Bleibt das Reifeargument. Es klingt seriös und ist doch das schwächste. Der Politikwissenschaftler Thorsten Faas hält es für empirisch nicht belegbar. Seine gemeinsam mit Arndt Leininger für die Otto-Brenner-Stiftung erstellte Studie kommt zu dem Schluss, dass es praktisch keine Unterschiede im politischen Wissen und Interesse zwischen 15- und 20-Jährigen gibt. Vor allem aber: Reife wird bei niemandem geprüft. Am anderen Ende der Altersskala ist man deutlich nachsichtiger: Ein einmal erworbenes Wahlrecht abzuerkennen, ist aus guten Gründen mit höchsten Hürden verbunden. Das Alterskriterium ist eine pragmatische Setzung, kein Kompetenztest. Wer ihn für Jugendliche einführen will, müsste erklären, warum er für alle anderen nicht gilt.

Eine Einschränkung allerdings ist berechtigt: Ein abgesenktes Wahlalter ohne massive Stärkung der politischen Bildung wäre Etikettenschwindel. Das Wahlrecht in der Schulzeit ist eine Chance, weil es den Unterricht vom Planspiel zur Ernstsache macht. Dafür braucht es aber mehr politische Bildung – und die kann gar nicht früh genug beginnen.

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