Gerichtsurteil

Sachsen-Anhalt: Ministerium fordert Entzug der Waffenbesitzkarte von AfD-Mitgliedern

Über 100 Mitglieder der AfD könnten ihre Waffenbesitzkarte verlieren. Das steckt hinter einem Gerichtsurteil.

3 Min
Tamara Zieschang (CDU) ist die Ministerin für Inneres und Sport von Sachsen-Anhalt.

Tamara Zieschang (CDU) ist die Ministerin für Inneres und Sport von Sachsen-Anhalt.

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Mehr als 100 Mitglieder des Landesverbands der AfD in Sachsen-Anhalt könnten ihre Waffenbesitzkarte verlieren. Das Innenministerium fühlt sich durch drei Urteile des Oberverwaltungsgerichts vom siebten August bestärkt und will diesen Kurs fortsetzen.

Der Hintergrund: Weil der AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch gilt, prüfen die Waffenbehörden die Zuverlässigkeit von Parteimitgliedern. Wer betroffen ist, riskiert den Entzug seiner Erlaubnis. Für Jäger, Sportschützen und Inhaber eines Kleinen Waffenscheins geht es damit um die Frage, ob sie legal bewaffnet bleiben dürfen.

Was das OVG zur Waffenbesitzkarte entschieden hat

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat den Entzug der Waffenbesitzkarte bei AfD-Mitgliedern und aktiven Unterstützern für rechtmäßig erklärt.

Drei Kläger wollten ihre Waffenerlaubnis behalten und scheiterten. Ihre Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg wies das OVG zurück, wie ein Gerichtssprecher in Magdeburg mitteilte.

Damit sind die erstinstanzlichen Entscheidungen rechtskräftig. Rechtsgrundlage ist Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 3 des Waffengesetzes.

Über 100 Betroffene: Erlaubnis auf dem Prüfstand

Nach Angaben des Innenministeriums könnten mehr als 100 Parteimitglieder ihre Erlaubnis verlieren. Anfang 2025 prüften die Behörden Widerrufsverfahren zu insgesamt 122 waffenrechtlichen Erlaubnissen: 21 von Jägern, 51 von Sportschützen und 50 Kleine Waffenscheine. Das teilte das Ministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.

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„Nichts zu befürchten“: Innenministerin Zieschang

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) verteidigt das Vorgehen deutlich. „Der Waffenbesitz von Extremisten ist eine Gefahr sowohl für den demokratischen Rechtsstaat als auch für jeden einzelnen Bürger“, sagte sie dem epd. Die Behörden seien in der Pflicht, die Zuverlässigkeit von Mitgliedern des Landesverbands zu prüfen.

Wer sich „hinreichend gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen abgrenzt“ und „zu den Grundwerten unserer Verfassung steht“, habe dagegen „nichts zu befürchten“.

Warum schon die einfache Mitgliedschaft reichen kann

Entscheidend ist laut Gericht nicht ein Parteiamt, sondern die Haltung. „Entscheidend für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ist eine objektiv kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung“, teilte das OVG mit. Genannt werden Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit.

Das Gericht bestätigte, dass die Regel sowohl für einfache Mitglieder als auch für aktive Unterstützer gilt. Auch ohne Funktion in der Partei kann die Karte also weg sein.

Wie es dazu kam: Von der Einstufung bis zum Urteil

Der Weg begann beim Verfassungsschutz. Im Oktober 2023 stufte er den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Am 10. Januar 2024 forderte das Landesverwaltungsamt die Waffenbehörden auf, die Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern zu prüfen. Die Behörden kamen dem nach.

Ihre Linie begründeten die Richter mit dem Schutz von Leib und Leben. Da dieser Schutz „überragend hoch“ sei und den Staat „eine besondere Verpflichtung“ treffe, komme ihm bei der Auswahl der Maßnahmen „ein weiter Spielraum zu“.

Wie Sachsen mit AfD-Waffenbesitzern umgeht

Auch das Nachbarland Sachsen prüft AfD-nahe Waffenbesitzer – geht aber vorsichtiger vor.

Innenminister Armin Schuster (CDU) weist einen Generalverdacht gegen Jäger und Sportschützen zurück. Einen Automatismus beim Waffenentzug gebe es nicht, sagte er im Interview mit der Leipziger Volkszeitung und der Sächsischen Zeitung.

„Menschen, die mit der AfD sympathisieren oder die Partei wählen, sind im Sinne des Erlasses noch keine relevanten Unterstützer“, erklärte Schuster. Für Konsequenzen müsse ein weiterer Umstand hinzukommen. In Sachsen laufen laut Landesdirektion 84 Prüfverfahren. 20 der Betroffenen sind dem Verfassungsschutz als AfD-Mitglieder bekannt.

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