BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht fordert ein Ende der Kindergeldzahlungen für Kinder, die im Ausland leben. „Das sind unglaubliche Zustände. Völlig inakzeptabel, wie sich der deutsche Staat ausnutzen lässt. Diese Entwicklung muss gestoppt werden!“, sagte Wagenknecht dieser Zeitung.
„Die Politik muss wieder mehr an Bitterfeld als an Bukarest denken. Es kann kein Kindergeld für Kinder geben, die nicht in Deutschland leben“, forderte sie. Wagenknecht reagierte damit auf die MDR-Reportage „EU-Armutsmigration: Sozialstaat in der Sackgasse?“, in der ein rumänischer Bürgermeister die deutschen Sozialleistungen als „Schatz“ für sein Land bezeichnet hatte.
Rumänischer Bürgermeister: Deutsche Sozialleistungen wie ein „Schatz“
Der MDR sprach in Rumänien mit Zobar-Marian Cutitaru, dem Vizebürgermeister der Gemeinde Bărbulești. Dort gebe es Familien mit zehn oder sogar 15 Kindern. Monatlich stelle seine Gemeinde etwa 20 bis 30 Bescheinigungen für deutsche Kindergeldanträge aus. Über die Zahlungen aus Deutschland sagte er: „Sie bekommen in Deutschland Sozialhilfe und Wohngeld. Das sammelt sich schnell an. Das ist für unser Land und unsere Kinder aus Rumänien wie ein Schatz.“
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Auch der Bürgermeister der rumänischen Gemeinde Fântânele sprach über die finanziellen Anreize für seine Landsleute. Ohne die deutschen Sozialleistungen würden viele von ihnen wahrscheinlich nicht nach Deutschland ziehen, sagte er.
Drei Millionen Euro für Rumänen
Die finanziellen Folgen zeigen sich unter anderem in Magdeburg. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit stiegen die Ansprüche rumänischer Staatsbürger auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zwischen 2013 und 2025 von rund 143.000 Euro auf drei Millionen Euro im Jahr. Im selben Zeitraum wuchs auch die Zahl der rumänischen Staatsbürger in der Stadt von knapp 160 auf fast 3000.
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Die Magdeburger Oberbürgermeisterin Simone Borris sieht ebenso wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund Reformbedarf. Bereits eine geringfügige Beschäftigung kann ausreichen, damit EU-Bürger in Deutschland als Arbeitnehmer gelten und ergänzende Sozialleistungen erhalten können. Die Kommunen kritisieren, dass die bestehenden Regeln auch Möglichkeiten zum Missbrauch eröffnen.
Kindergeld auch für Kinder im EU-Ausland
Nach geltendem Recht können Eltern auch dann deutsches Kindergeld beziehen, wenn ihre Kinder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Eltern in Deutschland arbeiten oder bestimmte steuerrechtliche Bedingungen erfüllen. Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind.
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Die grenzüberschreitenden Zahlungen beruhen auf europäischen Vorschriften. Dabei wird auch berücksichtigt, ob im Wohnsitzland des Kindes bereits vergleichbare Leistungen gezahlt werden. Wagenknechts Forderung nach einem vollständigen Ausschluss von Kindern mit Wohnsitz im Ausland würde deshalb Änderungen am geltenden europäischen Recht erfordern.
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