Landtagswahl

Wahlbetrug im Altersheim? Was Bewohner und Angehörige wissen müssen

Ob bei Landes- oder Kommunalwahlen: Abstimmungen in Altersheimen stehen immer wieder unter Manipulationsverdacht. Wie sicher ist die Stimmabgabe in Seniorenresidenzen?

8 Min
Viele Bewohner von Pflegeheimen sind bei der Briefwahl auf Unterstützung angewiesen.

Viele Bewohner von Pflegeheimen sind bei der Briefwahl auf Unterstützung angewiesen.

© Werner Krüper/Imago

Deutschland wird älter. Über 70-Jährige stellen rund ein Viertel aller Wahlberechtigten. Ihre Stimmen entscheiden Wahlen und haben enormes politisches Gewicht. Dennoch sind viele ältere Menschen auf Hilfe bei der Stimmabgabe angewiesen. Öffnet das Manipulationen Tür und Tor?

Wenn es nach dem AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, geht, schon. Erst kürzlich wandte sich Siegmund auf Social Media an Pflegekräfte in seinem Bundesland. „Es geht um die Briefwahl“, sagte er. „Wir alle wissen, dass in einigen Einrichtungen in der Vergangenheit nicht immer alles dem Zufall überlassen wurde.“
Dies dürfe sich nicht wiederholen, betonte Siegmund und rief Pflegekräfte auf, ihren Beitrag zu leisten, „dass hier nicht bei einem Bewohner die Hand gelenkt wird, damit er das Kreuz dort macht, wo er oder sie es gar nicht möchte.“ Belegen könne er das zwar nicht, trotzdem zeigte sich Siegmund besorgt, dass die Wahl weder fair noch demokratisch sei.

Mit seiner Aussage löste der AfD-Politiker eine Debatte auf Instagram und Co. aus. Viele Nutzer stimmten seinen Aussagen zu, andere zeigten sich empört. Siegmund würde das Vertrauen in die Demokratie untergraben, monierten sie. Die Debatte spaltet die Gemüter. Hat Siegmund recht?

Auch bei (Brief-)Wahlen in Altersheimen darf die Vertrauensperson lediglich als technischer Arm des Wählers agieren.

Auch bei (Brief-)Wahlen in Altersheimen darf die Vertrauensperson lediglich als technischer Arm des Wählers agieren.

© unsplash

Wenn aus Wahlhilfe Wahlfälschung wird

Tatsächlich kam es in der Vergangenheit zu entsprechenden Vorfällen, bei denen Wahlfälschung in Altersheimen aufgedeckt wurde. Bei der Kommunalwahl 2006 im niedersächsischen Wietze etwa. Im Zentrum des Skandals stand die Leiterin zweier lokaler Seniorenheime. Ihr wurde vorgeworfen, die Briefwahl von pflegebedürftigen und dementen Heimbewohnern systematisch beeinflusst zu haben. Davon profitierten ihr Ehemann, Kandidat einer unabhängigen Wählerinitiative, und ihr Sohn, der für die CDU kandidierte.

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Obwohl die Gemeinde Wietze im Vorfeld der Wahl angeboten hatte, die Stimmabgabe in den Pflegeheimen durch einen neutralen, mobilen Wahlvorstand abzuwickeln, lehnte die Heimleiterin dies ab. Stattdessen organisierte sie die Briefwahl für die Bewohner in Eigenregie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zeugenaussagen und Ermittlungen machten später deutlich, dass Dutzende Stimmzettel von pflegebedürftigen Senioren weder eigenständig noch geheim ausgefüllt wurden.

Stattdessen wurden die Kreuze im Sinne der Heimleiterin gesetzt. Um die älteren Menschen zur Kooperation zu bewegen oder für das vermeintlich „richtige“ Wählen zu belohnen, verteilte die Wahlfälscherin Gefälligkeiten wie Schokolade oder Zigaretten.

Die Ermittlungen gegen die Frau kamen ins Rollen, nachdem statistische Auffälligkeiten festgestellt worden waren. Ungewöhnlich viele Bewohner der Seniorenresidenz machten plötzlich von der Briefwahl Gebrauch. Bei der Auszählung bemerkten Wahlhelfer und politische Beobachter im Wahlausschuss sofort, dass der Ehemann und der Sohn der Heimleiterin in diesen Stimmbezirken ungewöhnlich viele Stimmen erhalten hatten.

Die Wahl wurde im September 2008 wiederholt. Doch die juristische Aufarbeitung zog sich über Jahre hinweg und beschäftigte die niedersächsische Justiz durch mehrere Instanzen. Die Heimleiterin wurde wegen Wahlfälschung zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro verurteilt.

Einflussreiche Wählergruppe mit eigenem Wahlverhalten

Ein Einzelfall? Möglicherweise, möglicherweise aber auch nicht. Tatsache ist, dass sich das Wahlverhalten von Senioren deutlich von dem jüngerer Wähler unterscheidet. So wählten etwa bei der Bundestagswahl 2025 Menschen ab 70 deutlich häufiger CDU/CSU und SPD als jüngere Altersgruppen. Die Union erreichte bei ihnen rund 41,4 Prozent, die SPD 24,9 Prozent der Zweitstimmen. Zusammengenommen entfielen damit etwa zwei Drittel der Stimmen dieser Altersgruppe auf die beiden traditionellen Volksparteien, während es bundesweit nur knapp 45 Prozent waren.

Auffällig: AfD, Linke und Grüne wurden von Rentnern deutlich seltener gewählt. Während die AfD bei der Bundestagswahl rund 21 Prozent erreichte, holte sie bei den Wählern ab 70 Jahren nur rund 11 Prozent. Auch Grüne und Linke landeten bei den über 70-Jährigen meist nur im unteren einstelligen Prozentbereich. Senioren in Deutschland bleiben also eher den ehemaligen Volksparteien treu.

Rund 800.000 Menschen werden derzeit vollstationär in Altersheimen versorgt. Dabei haben Bewohner drei Wege, ihre Stimme abzugeben. Briefwahl, Urnenwahl im Wahllokal und die Stimmabgabe bei mobilen Wahlvorständen. Briefwahl wird im Altersheim besonders häufig in Anspruch genommen.

Dabei wird die Wahlbenachrichtigung der Senioren meistens direkt in die Einrichtung zugestellt, woraufhin die Briefwahlunterlagen selbstständig oder mit Unterstützung beantragt werden können. Sobald die Unterlagen eintreffen, kreuzen die Bewohner ihren Stimmzettel an und senden diesen per Post zurück.

Tatsächlich sind viele Bewohner aufgrund körperlicher Einschränkungen, wie Sehschwächen oder motorischen Problemen, oder wegen kognitiver Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage, die Wahlunterlagen selbstständig auszufüllen. Das Bundeswahlgesetz sieht für diesen Fall ausdrücklich das Recht vor, eine Hilfsperson zur Unterstützung hinzuzuziehen, um das Grundrecht auf politische Teilhabe zu sichern. Die Auswahl dieser Person liegt ganz im Ermessen des Wahlberechtigten.

Um Missbrauch auszuschließen, unterliegt diese Unterstützung gesetzlichen Regeln. Die Vertrauensperson darf lediglich als technischer Arm des Wählers agieren. Das bedeutet, sie setzt das Kreuz exakt dort, wo es der Bewohner wünscht, faltet den Stimmzettel und verschließt die Umschläge. Eine inhaltliche Beeinflussung, Beratung oder gar das eigenmächtige Entscheiden über die Stimmabgabe sind verboten. Nach dem Ausfüllen muss die Hilfsperson auf dem Wahlschein eine Versicherung an Eides statt unterschreiben. Mit dieser Unterschrift bestätigt sie offiziell, dass die Stimmabgabe dem tatsächlichen Willen des Wählers entspricht. Zudem ist sie zu absolutem Schweigen über die getroffene Wahl verpflichtet.

Wo Unterstützung endet und Manipulation beginnen kann

Wer jedoch wirklich bei der Wahl betrügen will, dürfte sich von diesen formalen Regeln kaum abschrecken lassen. Da die Stimmabgabe hinter verschlossenen Türen im Bewohnerzimmer stattfindet, gibt es in der Realität keinerlei unabhängige Kontrolle. Eine Unterschrift auf der eidesstattlichen Erklärung ist schnell geleistet, und ein vermeintliches Stillschweigen deckt im Zweifel eher den Missbrauch, als dass es ihn verhindert. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter – das strenge Regelwerk existiert somit oft nur auf dem Papier, während das tatsächliche Geschehen in einer Grauzone zwischen gut gemeinter Hilfe und unkontrollierbarer Manipulation verbleibt.

Wie Manipulation aussehen kann, zeigt ein gravierender Vorfall aus dem Jahr 2014. Vor der Kommunalwahl in Stendal beschaffte sich ein CDU-Lokalpolitiker mithilfe von gefälschten Vollmachten und Unterschriften Hunderte Briefwahlunterlagen von pflegebedürftigen Menschen. Diese füllte er eigenhändig im Sinne seiner Kandidatur und seiner Partei aus. Während die CDU an der Urne im normalen Rahmen abschnitt, holte sie bei der Briefwahl astronomische Ergebnisse. Obwohl rasch festgestellt wurde, dass massenhaft Briefwahlunterlagen an eine Person ausgegeben wurden, nämlich den CDU-Kandidaten, geschah zunächst nichts. Die Stadtverwaltung sprach lieber von einer Panne bei der Bearbeitung der Vollmachten. Denn eigentlich darf in Sachsen-Anhalt wie auch im übrigen Bundesgebiet eine Person nur für maximal vier andere Personen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.

Die Ermittlungen kamen ins Rollen, nachdem ein Bürger aus den Medien von der angeblichen Verwaltungspanne erfahren hatte. Der Mann verlangte Einsicht in die Wahlakten des Rathauses. Dabei stieß er auf eine Vollmacht, die angeblich seinen Namen trug, deren Unterschrift jedoch plump gefälscht war.

Im Endeffekt musste die gesamte Wahl wiederholt werden. Der Haupttäter erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten; außerdem mussten er und ein weiterer CDU-Politiker der Stadt 49.000 Euro Schadensersatz zahlen, um die Kosten der Wiederholungswahl zu decken. Ein Verwaltungsmitarbeiter wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt.

Auch Demente dürfen wählen

Bei Abstimmungen im Altenheim führt die Briefwahl regelmäßig zu Diskussionen über die Rolle des Heimpersonals. Zwar dürfen Pflegekräfte grundsätzlich als Hilfsperson tätig werden. Wegen des Abhängigkeitsverhältnisses zu den Bewohnern wird in den meisten Einrichtungen davon jedoch abgeraten. Mitarbeiter von Altersheimen beschränken sich in der Regel auf organisatorische Hilfe, wie das gemeinsame Beantragen der Unterlagen oder das Bereitstellen der Wahlbriefe für die Post. Kann ein Bewohner wegen schwerer Demenz keinen freien Wahlwillen mehr äußern, darf eine Hilfsperson keine Stimme für ihn abgeben. Eigentlich.

Tatsächlich darf seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2019 niemand mehr in Deutschland aufgrund einer rechtlichen Betreuung von der Wahl ausgeschlossen werden. Es liegt also im Ermessen des vom zuständigen Amtsgericht bestimmten Betreuers, bei fortschreitender Demenz die Briefwahlunterlagen anzufordern. Meist sind diese Betreuer enge Angehörige, in manchen Fällen aber auch ehrenamtliche Mitarbeiter von Kirchen- und Sozialverbänden oder Mitarbeiter sogenannter Nichtregierungsorganisationen.

Abstimmungen in Altersheimen sind zweifellos anfälliger für Manipulationen als die Stimmabgabe in der Wahlkabine. Das liegt vor allem daran, dass viele Bewohner auf Unterstützung angewiesen sind und ihre Wahlentscheidung häufig nicht unbeobachtet treffen können. Pflegekräfte sind dabei jedoch nicht pauschal die Täter oder Hauptverdächtigen. Missbrauch kann ebenso von Angehörigen, gesetzlichen Betreuern oder kriminellen Dritten ausgehen, die das Vertrauen und die Abhängigkeit älterer Menschen ausnutzen. Gleichzeitig bleiben größere Manipulationen kaum unentdeckt: Auffällige Briefwahlergebnisse, ungewöhnliche Stimmhäufungen oder statistische Ausreißer werden von Wahlbehörden und politischen Beobachtern geprüft. Dass Senioren oft anders wählen als jüngere Bevölkerungsgruppen, darf dabei nicht vorschnell als Verdachtsmoment gelten.

Gerade deshalb kommt es auf genaue Kontrollen an, die echte Auffälligkeiten von einem altersbedingt abweichenden Wahlverhalten unterscheiden.

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