Der Countdown zur Sachsen-Anhalt-Wahl läuft, und so kurz vor dem demokratischen Showdown kommenden Sonntag erleben wir erstaunliche Dinge: da wird „erklärt“, „aufgerufen“, „eingeordnet“, „mobilisiert“ und „gewarnt“ – vor allem natürlich vor dem, was die AfD so vorhat, sollte sie denn in Regierungsverantwortung kommen. Und natürlich kann und muss man sich Wahlprogramme kritisch ansehen, denn sie haben klare Folgen – das ist der Sinn der Sache: Wer Grün wählt, wird sich über den weiteren Ausbau der Windkraft freuen dürfen, wer Rot wählt, über „Migration als Chance“ und beim BSW darüber, dass mit jedem koaliert wird, der das Bündnis irgendwie in Regierungsverantwortung bringt – seit der letzten Wahl in Thüringen weiß man das – auch wenn es nicht direkt im Parteiprogramm stand.
Bei den Inhalten der Wahlprogramme wird jedenfalls derzeit orakelt, was das Zeug hält. Weniger zwar bei CDU, SPD & Co, dafür aber lang und breit bei den Vorhaben der Alternative. Das Handwerkszeug und Vorgehen erinnert dabei allerdings nicht selten an Kartenlegerei – vor allem exekutiert von denen, die in der Partei den Untergang des Abendlandes sehen oder deren Pfründe von Steuermitteln abhängen, die die AfD möglicherweise neu oder anders aufteilen möchte.
Das ist beim Halberstädter Cecilienstift zwar nur mittelbar der Fall, denn der Pflegeanbieter mit etwa 500 Angestellten ist keine staatliche Einrichtung, sondern wird getragen von der Diakonie, bekommt aber natürlich Zuwendungen in Millionenhöhe vom Land für verschiedene Zwecke. Dass nun die Kirchen besonders AfD-kritisch sind, ist auch kein Geheimnis. Einigermaßen neu ist aber dabei eine „Mobilmachung“ des Unternehmens, das sich schon im Mai mit einem Schreiben an seine Mitarbeiter gewandt hatte und das der OAZ vorliegt.
Absicht des Anschreibens eindeutig
Darin finden sich Aussagen, die das Wahlprogramm der Alternative hinsichtlich einer möglichen Auswirkung auf die Halberstädter Sozialeinrichtung mit ihren verschiedenen Bereichen in der Behindertenhilfe, der Altenpflege und den Kindertagesstätten für die Belegschaft beleuchten und „auslegen“. Schon an dieser Stelle kann man hellhörig werden, denn auch wenn sich keine direkte Aufforderung an die Angestellten findet, ihre Stimme nicht der AfD zu geben, ist die Absicht des Schreibens doch eindeutig.
Dieses Vorgehen wäre bei einer staatlichen Einrichtung rechtlich ein Verstoß gegen geltende Gesetze, denn dort besteht Neutralitätspflicht. Einem privaten Träger allerdings ist es bis zu einem gewissen Grad gestattet, sich zu positionieren, auch wenn ein solches Vorgehen eine rechtliche Grauzone berührt.
Das Bundesarbeitsgericht formuliert jedenfalls deutlich in seinem Betriebsverfassungsgesetz: „Arbeitgeber und Betriebsrat haben jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen“ – das Unternehmen hat die Wahlfreiheit seiner Mitarbeiter nicht zu beeinflussen – das gilt insbesondere auch für die Verbreitung politischer Druckschriften.
Inwieweit das Schreiben der Leitung des Stiftes nun rechtlich anfechtbar ist, müsste andernorts geklärt werden. Zu den Inhalten jedenfalls hat sich nun die AfD-Bundestagsabgeordnete Claudia Weiss geäußert, die in ihrer Partei Mitglied des Gesundheitsausschusses ist und die vor ihrem Bundestagsmandat in Sachsen-Anhalt verschiedene Pflegedienste geleitet hat – insofern „vom Fach“ ist.
Politische Interpretation, keine Tatsache
In einer Stellungnahme zum Mitarbeiterschreiben des Cecilienstiftes geht sie auf verschiedene programmatische Aussagen, persönliche Bewertungen und vermutete Folgen des AfD-Programmes, die miteinander vermischt und anschließend als feststehende Tatsachen dargestellt werden, ein und moniert zunächst die Formulierung, „die Alternative wolle die sogenannten ‚offenen Konzepte‘ in Kitas verbieten mit der Begründung, kleine Kinder wüssten nicht, was gut für sie ist. Die erfolgreiche Arbeit in den Tagesstätten im Stift würde damit grundsätzlich in Frage gestellt.“
Sogenannte „offene Konzepte“ beinhalten eine große Freizügigkeit für Kindergartenkinder und bedeuten das Abgehen von festen Gruppen oder Tagesabläufen und das selbstständige Entscheiden darüber, wo, womit oder wie lange ein Kind spielen oder lernen möchte.
Claudia Weiss antwortet auf die Aussage der Stiftsleitung, dies sei politische Interpretation, keine Tatsache. Punkt des AfD-Programms sei, sich wieder stärker an festen Bezugsgruppen orientieren zu wollen, auf feste Ansprechpartner, verlässliche Strukturen und einen stärkeren Bildungsauftrag der Kita, es gehe dabei gerade nicht um weniger pädagogische Arbeit, sondern um sinnvolle Konzepte.
Ein Mitarbeiter des Cecilienstiftes, der sich im OAZ-Gespräch zum Rundbrief äußert, beschreibt das Störgefühl vieler Kollegen beim Lesen der aufgemachten Behauptungen. Zum Beispiel im Fall der hinter den „offenen Konzepten“ stehenden These: „Kinder sollen machen, was sie wollen“, sage einem doch der gesunde Menschenverstand, das allein sei nicht zielführend. Im Gegenteil sei ein fester Rahmen gerade für kleine Kinder notwendig, außerdem könne man sich nicht vorstellen, dass es da um „Verbote“ gehe, sondern um die Frage, was funktioniere. Reformpädagogische Konzepte seien keineswegs immer das „Non plus Ultra“ in der Kindererziehung.
Angstmache und Spaltung
Als enttäuschend aber wird das politische Agieren des Arbeitgebers gewertet sowie der Umstand, dass da Stellung bezogen werde unter der Maßgabe, angebliche „Aufklärung“ zu betreiben. Das sei nicht hinzunehmen, denn so, wie das Schreiben abgefasst sei, würde es sich vielmehr um Angstmache und Spaltung handeln, die Behauptungen darin wären nur schwer zu glauben.
Kritisch gesehen wird auch die Rundbrief-Passage, „die AfD fordere mehr Hausunterricht und Wahlfreiheit zwischen Schule und Homeschooling mit der anschließenden Frage, wie denn da die Qualitätssicherung des Unterrichtes aussehen solle - auch das gleichzeitige Anmahnen von mehr Leistungsdenken in Schulen und Kitas stehe der Absicht, Hausunterricht zu ermöglichen, entgegen.“
Unser Gesprächspartner aus der Stiftsbelegschaft stellt dazu fest, die meisten Länder der EU würden eine Heimbeschulung ermöglichen – zur Anwendung käme die am Ende ohnehin nur für wenige, zum Beispiel für Kinder, die sich in einer Einrichtung einfach nicht einfügen könnten. Warum das denn hier nicht möglich sein solle? Außerdem seien es die Nationalsozialisten gewesen, die mit dem Reichsschulpflichtgesetz 1938 die Hausbeschulung verboten hätten.
AfD-Abgeordnete Claudia Weiss äußert sich auch hier zu den Fragen des Stift-Schreibens und führt aus, dass das Programm ihrer Partei durchaus Antworten gebe, zum Beispiel, dass vorgesehen sei, dass Hausunterricht dieselben Qualitätsstandards wie schulischer Unterricht erfüllen soll, was in halbjährlichen Prüfungen nachgewiesen werden müsse. Würden die Ziele nicht erreicht, müsse das Kind wieder am Schulunterricht teilnehmen. Auch wenn man das ablehne, sei die Weglassung des Umstandes eine klassische Halbwahrheit.
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Ein angebliches „Leistungsdenken in Kitas“ sei dagegen konstruiert und vermische unterschiedliche Kapitel und Forderungen des AfD-Programms. Ja, man bekenne sich ausdrücklich wieder stärker zum Leistungsprinzip in der Schule, die solle nach Verständnis der Alternative Wissen vermitteln, Leistung fördern und Kindern entsprechend ihrer Fähigkeiten Bildung ermöglichen. Daraus jedoch einen Leistungsdruck für Kindergartenkinder abzuleiten, sei eine Interpretation des Verfassers des Rundschreibens und keine entsprechende Forderung des Regierungsprogramms.
Natürlich geht es auch um Inklusion. Da das Cecilienstift wichtige Arbeit in der Behindertenpflege leistet, beschäftigt man sich im Rundschreiben auch damit und konstatiert: „Die AfD möchte die Inklusion möglichst schnell beenden. Damit würde eines der wichtigsten Ziele unserer Arbeit im Cecilienstift grundsätzlich in Frage gestellt.“
Claudia Weiss antwortet, es sei richtig, man fordere als AfD bezüglich der schulischen Inklusion eine Rückkehr zu einem starken Förderschulsystem. Daraus zu folgern, die AfD wolle Menschen mit Behinderungen grundsätzlich aus dem gesellschaftlichen Leben ausschließen, sei falsch.
Gleichberechtigte Teilhabe vs. geeignete Schulform
Die Kritik richte sich vor allem gegen die Vorstellung, dass gemeinsamer Unterricht in der Regelschule automatisch für jedes Kind die beste Förderung darstellt. Man vertrete dagegen die Auffassung, dass gerade Kinder mit besonderem Förderbedarf Anspruch auf hochqualifizierte, spezialisierte Pädagogik und ausreichende personelle Ressourcen haben. Das könnten Förderschulen am besten leisten.
Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sei dagegen selbstverständlich – das eine aber sei eine Debatte über die geeignete Schulform. Das andere ist die über die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Beides gleichzusetzen sei sachlich falsch.
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Unser OAZ-Gesprächspartner von der Stiftsbelegschaft beschreibt das Gefühl, bei der ganzen Diskussion gehe es gar nicht um Fakten und Wahrheit, sondern darum, ob etwas ins Bild passe oder nicht. Die Verhärtung der Fronten mache vielen Angst, so wäre es im Kollegenkreis wahrzunehmen. Es gäbe die, die allen Vernunftgründen zum Trotz glaubten, das Stift könne geschlossen werden. Das Aufeinandertreffen unversöhnlicher Einstellungen fasse da persönlich an und mache sehr traurig – Erinnerungen an die schlimmsten Auswüchse der Coronazeit würden wieder wach. Mit Blick auf das Schreiben der Stiftsleitung in puncto Pflege gibt es dann ein weiteres großes Kopfschütteln. Die Formulierung „wenn die Familienpflege wieder mehr gefördert würde, sei das ein Rückschritt für die Gleichberechtigung“, sei schlicht Unsinn.
Wörtlich steht im Rundbrief: Pflege solle nach Vorstellung der AfD grundsätzlich wieder stärker Aufgabe der Familien werden. Das klinge gut, funktioniert aber in der Realität oft nicht, denn viele Familien könnten die Pflege von Angehörigen zeitlich, körperlich und finanziell gar nicht allein leisten. Da die Pflege zu Hause wieder hauptsächlich von Frauen übernommen würde, müssten viele ihren Beruf aufgeben, was ein deutlicher Rückschritt bei der Gleichberechtigung wäre. Die AfD-Forderung, Pflegeberufe aufzuwerten und den Pflegenotstand zu bekämpfen, widerspräche der Forderung, Pflege wieder hauptsächlich in die Familien zu verlagern. Lösungen fänden sich im Programm kaum.
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Die ehemalige Pflegedienstleiterin Claudia Weiss von der Alternative bezeichnet diese Aussagen der Stiftsleitung als besonders einseitig und schreibt, die AfD wolle die Pflege keineswegs einfach den Familien aufbürden oder sich der staatlichen Verantwortung entziehen. Dagegen fordere man in Sachsen-Anhalt bedarfsgerechtere Personalbemessung in der Pflege, weniger Dokumentationspflichten und dadurch mehr Zeit am Menschen, steuerliche Entlastungen für pflegende Angehörige, ein Landespflegegeld, stärkere rentenrechtliche Anerkennung häuslicher Pflege und mehr Tagespflegeplätze zur konkreten Entlastung pflegender Angehöriger.
Das sei keine Politik des Alleinlassens, sondern das genaue Gegenteil. Auch auf Bundesebene arbeite die AfD seit Langem daran, pflegende Angehörige finanziell besserzustellen und gleichzeitig professionelle Pflege zu stärken. Die ausdrückliche Position sei: Wer seine Eltern, seinen Ehepartner oder sein Kind pflegt, darf dafür im Alter nicht mit Armut bestraft werden. Häusliche Pflege müsse eine freiwillige und finanziell abgesicherte Möglichkeit sein.
Gleichzeitig brauche man starke ambulante Dienste, Pflegeeinrichtungen, Kurzzeit- und Tagespflege sowie ausreichend professionelles Personal. Zwischen professioneller Pflege und der Unterstützung von Angehörigen einen künstlichen Gegensatz aufzubauen, führe deshalb am Vorhaben der AfD vorbei.
Auch die Aussage, migrantische Mitarbeiter seien von Abschiebung bedroht, sei mit nichts gerechtfertigt und schüre starke Ängste. Richtig sei: Die AfD Sachsen-Anhalt fordere eine grundlegende Änderung der Migrationspolitik, wesentlich strengere Regeln für Zuwanderung und eine konsequente Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht.
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Und ja: Auch die weitere Anwerbung von Fachkräften aus bestimmten Drittstaaten werde kritisch gesehen, was man ablehnen dürfe, wenn man wolle.
Etwas anderes sei es jedoch, daraus gegenüber langjährig beschäftigten Kollegen den Eindruck entstehen zu lassen, ihre bestehenden Arbeitsplätze würden allein wegen ihrer Herkunft beseitigt oder sie müssten zwangsläufig Deutschland verlassen.
Gerade bei einem derart sensiblen Thema sollte aber eine Einrichtung besonders sorgfältig zwischen illegaler Migration, Asylrecht, künftiger Arbeitsmigration, bestehendem Aufenthaltsrecht und eingebürgerten Menschen unterscheiden.
Man erwarte hier Fairness – wer Mitarbeiter über ein Wahlprogramm informiere, sollte zwischen dem unterscheiden, was tatsächlich im Programm stehe, was eine politische Bewertung sei und welche Folgen lediglich vermutet werden.
Bereit zum fachlichen Austausch
Ein Rundschreiben einer großen sozialen und diakonischen Einrichtung besitze für seine Mitarbeiter besondere Autorität, die nicht dazu benutzt werden solle, politische Bewertungen als unbestreitbare Tatsachen erscheinen zu lassen. Eine Richtigstellung des Rundschreibens mit sachlichen Ergänzungen, die klar zwischen Fakten und politischen Bewertungen unterscheiden würden, würde man deshalb begrüßen.
Zu einem offenen fachlichen Austausch über Pflege, Behindertenhilfe, frühkindliche Bildung und die Zukunft sozialer Einrichtungen in Sachsen-Anhalt sei man jederzeit gern bereit, so Weiss. Außerdem anerkenne man ausdrücklich die unverzichtbare Arbeit von Einrichtungen wie die des Cecilienstifts und suche gern das Gespräch.
Ob die Leitung der kirchlichen Trägereinrichtung das aufnimmt, bleibt abzuwarten. Bei Redaktionsschluss hatte uns nach einer OAZ-Anfrage für ein Interview noch keine Antwort erreicht.
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