Wer am Sonntag zum Baden an eines der vielen Gewässer in Brandenburg kommt, muss in Waldnähe auf Grillen und Rauchen verzichten. Für die Landkreise Elbe-Elster, Oberhavel und Oberspreewald-Lausitz weist das Landwirtschafts- und Umweltministerium in Potsdam derzeit die Waldbrandgefahrenstufe vier aus, die eine hohe Gefahr signalisiert. In allen übrigen Kreisen des Landes gilt Stufe drei und damit ein mittleres Risiko von Waldbränden.
Entscheidend für Ausflügler ist allerdings weniger die derzeitige Einstufung als das generelle Verbot: In Brandenburg sind Feuer und Rauchen im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 50 Metern vom Waldrand ganzjährig untersagt. Grundlage ist Paragraf 23 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg. Die Regel gilt unabhängig von der Warnstufe und schließt auch das Grillen mit ein.
Was am Waldsee konkret verboten ist
Viele Seen in Brandenburg liegen unmittelbar am oder im Wald. Damit fällt das Ufer in vielen Fällen unter die 50-Meter-Zone. In diesem Bereich dürfen Besucher weder ein Feuer entzünden noch einen Grill betreiben, unabhängig davon, ob es sich um einen Holzkohle-, Gas- oder Einweggrill handelt.
Auch das Rauchen einer Zigarette ist untersagt. Nach Angaben des Landesbetriebs Forst Brandenburg ist die weggeworfene Zigarettenkippe weiterhin die häufigste Ursache von Waldbränden im Land.
Wer sicher grillen oder rauchen möchte, muss auf ausgewiesene Grillplätze außerhalb der Schutzzone ausweichen oder einen Abstand von mindestens 50 Metern zum nächsten Waldrand einhalten. Auch offenes Licht wie Kerzen, Fackeln oder Feuerschalen fällt unter das Verbot.
Warum Brandenburg besonders gefährdet ist
Brandenburg ist laut Landesbetrieb Forst das Bundesland mit der höchsten Waldbrandgefährdung in Deutschland. Rund ein Drittel aller Waldbrände in Deutschland ereigne sich hier, im Durchschnitt brenne es mehrere hundert Mal im Jahr. Grund seien die ausgedehnten Kiefernwälder, geringe Niederschläge und leichte Sandböden. Neben fahrlässiger Brandstiftung durch Zigaretten spielten auch vorsätzlich gelegte Brände regelmäßig eine Rolle.
Das fünfstufige Warnsystem hat Brandenburg nach Angaben des Landesbetriebs 2014 eingeführt. Die Einstufungen reichen von Stufe eins für eine sehr geringe bis Stufe fünf für eine sehr hohe Gefahr. Die Werte werden landkreisweit ausgerufen und täglich anhand der Wettervorhersagen aktualisiert. Sie ändern die geltenden Verbote für Feuer und Rauchen im Wald nicht, sondern signalisieren zusätzlich das Risiko einer Brandentstehung und -ausbreitung.
Zur Früherkennung setzt der Landesbetrieb das sensorgestützte Kamerasystem „Fire Watch" ein. Nach eigenen Angaben überwachen 108 Kamerasysteme die Wälder Brandenburgs flächendeckend und alarmieren bei Rauchentwicklung eine Waldbrandzentrale, von der aus die Feuerwehr informiert wird.
Die Polizei Brandenburg veröffentlicht die täglich geltenden Gefahrenstufen ebenfalls und verweist für weitere Informationen auf das Umweltministerium.
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