Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am Dienstag bei einem Pressestatement in Berlin die Eckpunkte ihres umfassenden Sparpakets für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorgestellt. Bereits am 29. April soll das Bundeskabinett die Pläne beschließen. Die Reform soll eine drohende Finanzlücke von 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr schließen, die ohne Gegenmaßnahmen bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen würde.
„Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen“, sagte Warken. Grundlage sind die 66 Reformvorschläge einer von ihr eingesetzten Expertenkommission, von denen sie „über drei Viertel“ umsetzen will.
Paket geht Krankengeld und beitragsfreie Mitversicherung an
Die Einschnitte treffen nahezu alle Akteure des Gesundheitswesens, aber auch die Versicherten. Zuzahlungen für Medikamente sollen steigen, das Krankengeld könnte von 70 auf 65 Prozent des Bruttolohns sinken.
Besonders weitreichend sind die Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung: Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderungen, pflegende Angehörige und Rentner sollen weiterhin kostenfrei mitversichert bleiben. Für alle anderen Erwachsenen soll ab 2028 ein Beitrag von 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten fällig werden, was vor allem Ehen mit nur einem Hauptverdiener treffen dürfte.
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Ärzte, Kliniken und Pharmabranche müssen ebenfalls sparen
Für niedergelassene Ärzte sollen bestimmte Zusatzvergütungen wegfallen, etwa für offene Sprechstunden. Krankenhäuser müssen sich auf begrenzte Vergütungssteigerungen einstellen. Vor bestimmten Operationen soll schrittweise eine verpflichtende ärztliche Zweitmeinung eingeführt werden. Pharmahersteller und Apotheken sollen höhere Abschläge auf Medikamentenpreise gewähren.
Die Krankenkassen selbst müssen ihre Verwaltungskosten deckeln und Werbeausgaben halbieren. Homöopathie und Hautkrebsscreenings sollen aus dem Leistungskatalog gestrichen werden. Arbeitgeber sollen höhere Pauschalen für die Krankenversicherung von Minijob-Beschäftigten zahlen.
Mehrere Kommissionsvorschläge wird Warken nicht in ihren Gesetzentwurf aufnehmen, weil andere Ressorts zuständig seien. Das betrifft eine mögliche Zuckersteuer (Finanzministerium) oder Änderungen bei der Lohnfortzahlung (Arbeitsministerium).
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte das Vorhaben als „eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes“ bezeichnet. Der Gesetzgebungsprozess soll bis zur Sommerpause abgeschlossen werden. Warken nannte das Vorhaben einen „Kraftakt“. (mit dpa, AFP und epd)
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