Justizministerkonferenz

Was tun bei schweren Straftaten von Kindern? Sachsen startet neuen Vorstoß

Das Vorgehen gegen Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren ist rechtlich schwer zu handhaben. Sachsen drängt auf der Justizministerkonferenz auf neue Regeln.

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Wappen der Polizei Sachsen auf dem Ärmel der Dienstkleidung eines Polizisten

Wappen der Polizei Sachsen auf dem Ärmel der Dienstkleidung eines Polizisten

© Photothek/Imago

Sachsen will den Umgang mit strafunmündigen Kindern nach schweren Straftaten auf den Prüfstand stellen und hat einen entsprechenden Antrag vorbereitet. Diesen hat der Freistaat in die seit Donnerstag in Hamburg laufende Frühjahrskonferenz der Justizminister der Länder eingebracht, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Die Konferenz tagt am Donnerstag und Freitag.

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hatte bereits in den vergangenen Monaten für eine Neuregelung geworben. Hintergrund seien steigende Fallzahlen in der Gewaltkriminalität, auch unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, sagte sie im Februar im Sächsischen Landtag.

Verantwortungsverfahren statt Senkung der Strafmündigkeit

Von einer Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre ist Geiert nach eigenen Angaben inzwischen abgerückt. Sie warb stattdessen in einem Interview mit der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung für ein sogenanntes Verantwortungsverfahren für unter 14-Jährige. Dieses solle mehr sein als das, was heute über die Jugendhilfe möglich sei, aber weniger als ein klassisches Strafverfahren mit Staatsanwaltschaft und Gericht.

Konkret sollen nach den Vorstellungen der Ministerin bei schweren Taten Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe, Sozialpädagogen und Eltern gemeinsam über Konsequenzen beraten und Maßnahmen festlegen. In besonders schweren Fällen sei auch eine gesicherte Unterbringung von unter 14-Jährigen denkbar. Dabei handle es sich nicht um ein Gefängnis, sondern um eine Einrichtung mit pädagogischem Schwerpunkt, sagte Geiert. Solche Fälle seien selten, oft seien aber sowohl Eltern als auch Jugendhilfe überfordert.

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Auch Selbstbestimmungsgesetz auf der Tagesordnung

Auf der Justizministerkonferenz wollen sich Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zudem für eine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes einsetzen. Die drei Länder fordern demnach einen gesetzlichen Prüfmechanismus, der Standesämtern bei „offenkundigem Missbrauch“ ein Eingreifen ermöglichen soll. Dies hatten sie bereits Ende Mai mitgeteilt.

Das 2024 in Kraft getretene Gesetz erleichtert trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen. Eine Kontrollmöglichkeit für Standesämter sieht es bislang nicht vor. Aufmerksamkeit hatte zuletzt der Fall des wegen Volksverhetzung verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich erregt, der nach Inkrafttreten des Gesetzes seinen Geschlechtseintrag ändern ließ und den Namen Marla-Svenja Liebich annahm.

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