Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hatte bereits Ende März im Interview mit der OAZ ein härteres Vorgehen gegen jugendliche Straftäter gefordert. Kinder zwischen 12 und 14 Jahren, die nach geltendem Recht noch nicht strafmündig sind, sollten durch ein neuartiges „Verantwortungsverfahren“ stärker mit den Folgen ihrer Taten konfrontiert werden. „Auch bei strafunmündigen Intensivtätern muss der Rechtsstaat klare Stoppregeln setzen dürfen“, sagte Geiert damals.
Aus aktuellem Anlass hat die Ministerin ihre Forderungen nun im Interview mit der Sächsischen Zeitung und der Leipziger Volkszeitung noch einmal bekräftigt. Zwei Fälle aus Leipzig verdeutlichen die Dringlichkeit der Debatte: Seit Mitte 2025 sorgt eine Jugendbande aus Deutschen und Migranten in der Stadt für Angst. Der Gruppierung werden inzwischen rund 200 Straftaten zugerechnet – darunter Raubdelikte, Körperverletzungen, Diebstähle und Sachbeschädigungen. Ermittler sprechen von einem hohen Gewaltlevel, bei dem auch Messer, Schreckschusswaffen und Pfefferspray zum Einsatz kamen. Als tonangebend innerhalb der Gang gelten zwei Tschetschenen und vor allem zwei elfjährige Brüder, deren Familie aus dem Südsudan stammt.
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Zusätzlich sorgte ein Vorfall in einem Linienbus für Aufsehen: Ein 13-Jähriger verletzte einen Busfahrer der Leipziger Verkehrsbetriebe bei einer Auseinandersetzung so schwer, dass dieser ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Der Fahrer hatte eine Gruppe lärmender Kinder und Jugendlicher zur Ruhe aufgefordert. Die Ermittlungen übernahm das Jugendkommissariat beim Haus des Jugendrechts, das sich auf junge Intensivtäter spezialisiert hat.
Gesicherte Unterbringung bei besonders schweren Fällen
Geiert erläuterte bereits im Gespräch mit der OAZ, ihr Ministerium arbeite an einem Verfahren, das mehr sei als die bisherigen Möglichkeiten der Jugendhilfe, aber weniger als ein klassisches Strafverfahren. Die Idee: Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe, Sozialpädagogen und Eltern beraten gemeinsam über Konsequenzen und legen Maßnahmen fest. In besonders schweren Fällen könne auch eine gesicherte Unterbringung für unter 14-Jährige in Betracht kommen – keine Haftanstalt, sondern eine Einrichtung mit pädagogischem Schwerpunkt. Eine solche Einrichtung existiert in Sachsen und den anderen ostdeutschen Bundesländern bislang nicht.
Von einer tatsächlichen Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre sei man nach einjähriger Prüfung wieder abgerückt, räumte die Ministerin ein. „Die Kinder und ihre Eltern müssen wissen, dass wir sie in die Verantwortung nehmen“, sagte Geiert. Sachsen wolle dabei nicht auf ein Bundesgesetzgebungsverfahren warten.
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Die Zahlen untermauern den Handlungsdruck: Laut der sächsischen Polizeistatistik ist der Anteil tatverdächtiger Kinder und Jugendlicher an der Gewaltkriminalität seit 2016 von 13 auf 24 Prozent gestiegen. Die Zahl tatverdächtiger gewalttätiger Kinder und Jugendlicher hat sich im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit von 1.219 fast verdoppelt, auch wenn die Polizei zuletzt einen leichten Rückgang meldete. Bundesweit wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2024 über 217.000 Gewaltstraftaten registriert, rund 31.000 Tatverdächtige waren Jugendliche.
Geiert kritisierte, dass bei Fehlentwicklungen häufig Schulen und Kindergärten verantwortlich gemacht würden. Erziehung und Wertevermittlung müssten jedoch vor allem im Elternhaus stattfinden. „Und da mache ich ein großes Fragezeichen, ob das heute noch in allen Familien so ist.“ In der Praxis sei häufig sogar Gleichgültigkeit der Eltern zu beobachten.
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Reform des Jugendstrafrechts auf Bundesebene
Darüber hinaus spricht sich die Ministerin gegenüber der LVZ nun auch für eine Reform des Jugendstrafrechts auf Bundesebene aus. Die Höchststrafe für Jugendliche solle bei Mord, Totschlag und schweren Gewalttaten von zehn auf 15 Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. „Wenn ein 17-Jähriger einen Mord begeht, hat das Opfer sein Leben für immer verloren, der 17-Jährige hat aber sein Leben noch vor sich“, sagte Geiert. Es gelte, auch die Perspektive der Opfer und deren Angehörigen stärker zu berücksichtigen. Zudem forderte sie schärfere Regeln für die Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen: Jugendrichter wendeten in einer Vielzahl der Fälle das mildere Jugendstrafrecht an. Geiert hält grundsätzlich die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht für diese Gruppe für angemessen.
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