Parlamentsreform

AfD fordert Abschaffung: Bestandsgarantie der Landeszentrale für politische Bildung geplant

Im Rahmen der Parlamentsreform richtet sich der Fokus nun auch auf die Landeszentrale für politische Bildung. Die AfD plant, diese abzuschaffen.

OAZ
4 Min
Im sachsen-anhaltinischen Landtag führte die Landeszentrale für politische Bildung bereits für hitzige Debatten. (Symbolbild)

Im sachsen-anhaltinischen Landtag führte die Landeszentrale für politische Bildung bereits für hitzige Debatten. (Symbolbild)

© Christian Schroedter/IMAGO

Die Landeszentrale für politische Bildung in Sachsen-Anhalt (LpB) steht derzeit im Zentrum der Parlamentsdebatte. Im Rahmen einer umfassenden Parlamentsreform soll die Einrichtung erstmals eine gesetzliche Bestandsgarantie erhalten. Grund dafür ist die AfD, die offen ihre Abschaffung fordert – und nach der Landtagswahl im September in die Lage kommen könnte, dieses Ziel zu verfolgen.

Die Landeszentrale organisiert landesweit Lesungen, Diskussionen und Bildungsangebote, die sich bewusst an ein breites Publikum richten. Jedes Jahr erreicht sie damit Tausende Menschen. Nach eigener Darstellung sieht sie ihren Auftrag darin, politische Zusammenhänge verständlich zu machen und den gesellschaftlichen Dialog zu fördern. Doch genau diese Arbeit ist zum Streitpunkt geworden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Tobias Rausch, bezeichnete die Landeszentrale in einer Landtagsdebatte Ende Februar als „Indoktrinationszentrum“ und forderte, sie „abzuschaffen und trockenzulegen“. Auch im Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt wird die Einrichtung als „linke Indoktrinationsanstalt“ eingestuft, die in ihrer bisherigen Form nicht weiterbestehen solle.

„Staatsbürgerkunde, die von oben gelenkt ist“

Die übrigen im Landtag vertretenen Parteien sehen das grundlegend anders. Aus Sicht der CDU ist die Landeszentrale ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Infrastruktur, der Fakten statt Meinungsmache liefert und demokratische Werte stärkt. CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne haben daher im Rahmen einer Parlamentsreform gemeinsam einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Landeszentrale gesetzlich verankern soll – und das, obwohl die CDU 2018 einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der Linken vereinbart hatte. Das Paket hat bereits die erste Lesung im Landtag passiert und soll voraussichtlich im April verabschiedet werden.

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Maik Reichel, Direktor der Landeszentrale, begrüßte die geplante Absicherung als wichtiges Signal. Gleichzeitig äußerte er Bedenken: Die Reform regelt zwar den Bestand, nicht aber die inhaltliche Ausrichtung der Institution. Sollte die AfD die Regierungsmehrheit erlangen, sehe er die Gefahr einer „Staatsbürgerkunde, die von oben politisch gelenkt und geleitet ist“. Die Landeszentrale sei parteiunabhängig, aber „natürlich nicht neutral, wenn es darum geht, unser Grundgesetz, unsere Verfassung und die Menschenrechte zu verteidigen“, sagte Reichel.

Reichel warnte im Deutschlandfunk zudem vor einem „nie erlebten Kulturkampf“, sollte die AfD in Sachsen-Anhalt an die Macht kommen. Er sei sich sicher, dass es dann eine Form von Zensur geben werde. Theater und Opern müssten mit Eingriffen in ihre Spielpläne rechnen, und der gesellschaftliche Grundkonsens über den Umgang mit dem Nationalsozialismus werde durch die AfD aufgekündigt.

Umfassende Parlamentsreform

Ungeklärt ist bislang auch die künftige Besetzung des Kuratoriums der LpB. Derzeit spiegelt es den Proporz im Landtag wider. Reichel plädierte stattdessen für eine Mischung aus Fachleuten und Politikern: „Sodass wir auch wissenschaftliche Expertise mit hineinbringen. Aus der Sozialpädagogik, aus der Erwachsenenbildung und Erinnerungskultur.“

Die Parlamentsreform geht allerdings über die Absicherung der Landeszentrale hinaus. Sie umfasst unter anderem Änderungen bei der Wahl von Landesverfassungsrichtern, beim Amt des Landtagspräsidenten sowie einen Parlamentsvorbehalt für die Kündigung von Staatsverträgen. Hintergrund sind Erfahrungen aus Thüringen, in denen die AfD die Wahl von Landesverfassungsrichtern aufgrund der Sperrminorität mittlerweile blockieren kann.

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hatte zudem angekündigt, im Falle einer Regierungsübernahme sowohl die Staatskirchenverträge als auch die Rundfunkstaatsverträge aufzukündigen. Die Reform soll dies ebenfalls erschweren, indem künftig nicht mehr allein die Unterschrift des Ministerpräsidenten genügt, sondern der Landtag zustimmen muss.

Staats- und Verfassungsrechtler Robert Böttner von der Universität Halle erklärte, die Reform sei nicht „gegen eine einzelne Partei“ gerichtet, sondern ziele darauf ab, „die Verfassung Sachsen-Anhalts vor Blockaden und Vereinnahmungen abzusichern“ – unabhängig davon, von welcher Seite diese kämen. Sollte die AfD allerdings eine absolute Mehrheit im Landtag erringen, könnte sie sowohl die Landeszentrale abschaffen als auch die Staatsverträge kündigen. In Umfragen ist die Partei derzeit mit knapp 40 Prozent die stärkste Kraft.

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