Deutschland ist um ein Verfahren wegen der Überschreitung der europäischen Schuldengrenze herumgekommen. Der Grund sind die von einer Ausnahme betroffenen hohen Verteidigungsausgaben. Die EU-Kommission fordert zugleich Reformen bei Verwaltung und Wohnungsbau.
Die EU-Kommission verzichtet auf ein Defizitverfahren gegen Deutschland, mahnt die Bundesregierung aber zu strukturellen Reformen. Wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch im Rahmen ihres Frühjahrspakets zum Europäischen Semester mitteilte, wird die Bundesrepublik die erlaubte Defizitgrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts im laufenden Jahr überschreiten. Für 2026 werde mit einem Defizit von 4,25 Prozent gerechnet.
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Verwaltung und Wohnungsausbau: EU fordert Reformen
Ein Strafverfahren steht Berlin nach Angaben der Kommission dennoch nicht ins Haus. Deutschland nutzt eine Sonderregel, die das Übertreten der Schuldengrenze für Rüstungsinvestitionen erlaubt. Die Überschreitung der Defizitgrenze lasse sich vollständig durch höhere Verteidigungsausgaben seit 2021 erklären, teilte die Behörde mit.
Die Kommission ruft Deutschland nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dazu auf, die öffentliche Verwaltung schneller zu modernisieren und zu digitalisieren. Zudem müsse die Bundesrepublik die Rahmenbedingungen für Wohnungsbauinvestitionen verbessern, um Wohnraum erschwinglicher zu machen. Auch bei Bürokratieabbau sieht die Behörde Nachholbedarf.
Weiterhin fordert die Kommission Deutschland auf, seine Verteidigungsausgaben und die Verteidigungsbereitschaft zu stärken. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die höheren Ausgaben effizient eingesetzt und langfristig finanzierbar seien, hieß es in der Mitteilung.
Mehr Spielraum zur Verschuldung für Energiewende
Halbjährlich überprüft die EU-Kommission die wirtschaftliche Lage der Mitgliedsstaaten, gibt Empfehlungen und beobachtet die Einhaltung der europäischen Schuldenregeln. Wegen eines zu hohen Defizits laufen derzeit Verfahren gegen Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien und die Slowakei. Nach Analyse der Lage in Bulgarien schlägt die Kommission die Eröffnung eines weiteren Verfahrens vor. Das gegen Malta laufende Verfahren soll dagegen aufgehoben werden.
Künftig sollen Mitgliedsstaaten zudem unter bestimmten Bedingungen begrenzte fiskalische Spielräume für Maßnahmen zur Stärkung der Energiesicherheit erhalten, sofern diese die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern. Innerhalb der bestehenden Obergrenze von 1,5 Prozent des BIP für zusätzliche Verteidigungsausgaben soll ein gesonderter jährlicher Deckel von 0,3 Prozent des BIP für Energieresilienzmaßnahmen gelten.
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