Panamas Nationalversammlung hat ein Gesetz beschlossen, das multinationale Konzerne im Land zu realen Geschäftsaktivitäten zwingt. Wie das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen am Mittwoch laut der Nachrichtenagentur Reuters mitteilte, droht andernfalls eine Pauschalsteuer von 15 Prozent auf passive Einkünfte aus dem Ausland. Mit der Regelung will das Land Anforderungen der Europäischen Union zur Steuertransparenz erfüllen und von den Beobachtungslisten der EU gestrichen werden.
„Auf steuerlicher Ebene verlangt es von multinationalen Unternehmen den Nachweis, dass sie über physische Geschäftstätigkeit und reale Aktivitäten in einem Land verfügen und nicht nur Steuervorteile suchen“, erklärte die Nationalversammlung in einer separaten Mitteilung, die Reuters zitiert. Unternehmen müssen demnach qualifiziertes Personal, geeignete Räumlichkeiten, strategische Entscheidungsfindung und tatsächliche Betriebsausgaben in Panama vorweisen.
Unter die Regelung fallen laut Reuters Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Veräußerungsgewinne und Einkünfte aus Immobilien, die im Ausland von Mitgliedern multinationaler Gruppen erzielt werden. Das Gesetz muss noch von Präsident Jose Raul Mulino unterzeichnet werden und tritt zum Steuerjahr 2027 in Kraft. Die Regierung erhält 90 Tage Zeit, um Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
Panama auf EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete
Eine Sonderbehandlung sieht das Gesetz nach Angaben von Reuters für Einkünfte aus in Panama entwickelten immateriellen Vermögenswerten wie Patenten, Marken und Urheberrechten vor, um Innovationen zu fördern. Ausdrücklich ausgenommen sind die Handelsmarine sowie Banken, Wertpapierhäuser und Versicherungen, die bereits von den jeweiligen Aufsichtsbehörden überwacht werden.
Hintergrund des Vorstoßes ist Panamas Aufnahme in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, die der Rat der Europäischen Union im Dezember 2017 eingeführt hat. Laut Mitteilung des Rates umfasst die Liste derzeit zehn Länder und Gebiete, darunter neben Panama auch Russland, Vanuatu, die Turks- und Caicosinseln sowie Vietnam. Bewertet werden die Länder anhand von Kriterien zu Steuertransparenz, fairer Besteuerung und der Umsetzung internationaler Standards gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.
Die Liste wird laut Rat der EU zweimal jährlich aktualisiert; die nächste Überprüfung ist für Oktober 2026 geplant. Vorbereitet werden die Entscheidungen von der Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“, die mit internationalen Gremien wie dem Forum der OECD über schädliche Steuerpraktiken zusammenarbeitet. Bei der jüngsten Aktualisierung wurden laut Rat der EU Fidschi, Samoa sowie Trinidad und Tobago von der Liste gestrichen, während die Turks- und Caicosinseln sowie Vietnam neu aufgenommen wurden.
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